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Pauschalierung im Sozialrecht: Entwicklung einer Fachsystematik und eines grundrechtsdogmatischen Modells

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2011 bis 2014
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 194258259
 
Das Projekt soll die dogmatische Lücke zwischen den im Sozialrecht immer wichtiger werdenden Fragen nach Art, Form und Ausmaß von Standardisierung und Pauschalierung von Leistungen einerseits und der allgemeinen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Diskussion um die grundrechtlichen Maßstäbe von Typisierung und Generalisierung andererseits schließen. Im Recht der Sozialhilfe bzw. Grundsicherung ist seit ca. 10 Jahren ein Trend zu beobachten, der für Geldleistungen vom traditionellen Fürsorgeansatz individualisierter Hilfe zu standardisierten Pauschalleistungen führt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 zu den sog. Hartz IV-Regelsätzen hat nunmehr verfassungsrechtliche Anforderungen an den pauschalierenden Gesetzgeber gestellt. Neben dem Fehlen von individuellen Härteklauseln hat das Gericht vor allem das gesetzgeberische Verfahren zur Ermittlung der pauschalierten Regelleistungen kritisiert. Erste Nachbesserungsversuche des Gesetzgebers (§ 21 Abs. 6 SGB II) werfen mehr Fragen auf als sie beantworten. Auch daran zeigt sich, dass bislang weder fachsystematische noch grundrechtsdogmatische Leitlinien für Pauschalierungen im Sozialrecht bestehen. Ziel des Projektes ist, diese Grundlagen zu entwickeln und damit Gesetzgebung wie Rechtsprechung eine Handhabe zu bieten, um das Spannungsverhältnis zwischen den grundrechtlichen Anforderungen und den praktischen Bedürfnissen der Sozialpolitik befriedigend zu lösen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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