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Eine Fallstudie in angewandter Erkenntnistheorie: Der Sonderfall medialer Berichterstattung im Lichte der Testimony-Debatte

Fachliche Zuordnung Theoretische Philosophie
Förderung Förderung von 2005 bis 2009
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 19473187
 
Im Mittelpunkt der traditionellen Erkenntnistheorie steht das erkennende Einzel-Subjekt, typischerweise konzipiert als autonom Wissender. Dem Phänomen des Zeugnisses anderer (engl. testimony], d. h. des Erwerbs von Wissen durch Berichte anderer Personen, tragen die traditionellen Ansätze kaum Rechnung. Erst mit der relativ jungen Testimony-Debatte, welche die sozialen Bedingungen der Meinungsbildung und Erkenntnisgewinnung hervorhebt, rückt diese bedeutsame epistemische Quelle in den Fokus der Betrachtung. Nur eine untergeordnete Rolle spielt hier allerdings bisher die Betrachtung der Medien als zeugnisgebende Instanzen, obwohl die Massenmedien in den westlichen Gesellschaften der Gegenwart von großer Relevanz für Erkenntniserwerb und -weitergabe sind. Es lassen sich darüber hinaus eine Reihe von Besonderheiten ausmachen, welche diese Zeugnisquelle deutlich von direkten zwischenmenschlichen testimonialen Akten abheben. Ziel des Vorhabens ist das Aufzeigen und die Analyse dieser epistemischen Besonderheiten durch eine Gegenüberstellung der klassischen Testimony-Debatte mit dem Fall der Medienberichterstattung. Vermutet wird hier eine Sonderstellung der medialen Berichte. Anhand des Vergleichs soll insofern die Rechtfertigung ihrer bisher üblichen, nicht weiter differenzierenden Subsumtion unter Testimony überprüft und ggf. eine angemessenere Erkenntnistheorie dieses Sonderfalls erarbeitet werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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