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Lokale Konventionen des Friseurwesens: Städtische Eigenlogik in Wirtschaftspraktiken

Fachliche Zuordnung Empirische Sozialforschung
Förderung Förderung von 2011 bis 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 195259212
 
Das Teilprojekt untersucht, ob und wie sich die jeweilige Stadt strukturierend im dort angesiedelten Friseurwesen zeigt. Wenn es nicht falsifizierbar ist, dass sich die Wirtschaftspraktiken im Friseurwesen von Stadt zu Stadt unterscheiden, kann angenommen werden, dass Städte eigene Praxislogiken entwickeln. Diese Eigenlogiken können über die Art der Wirtschaftspraktiken, die von der jeweiligen Stadt beeinflusst werden, spezifiziert werden. Die Friseurbranche wird als Fallbeispiel gewählt, um die übergeordnete Frage zu klären, ob und wenn ja wie sich die Eigenlogik einer Stadt in Wirtschaftspraktiken hineinwebt. Als Fallstudie dient die Friseurbranche, da es sich um einen hochgradig standardisierten, in allen Städten mit genügend Unternehmen vertretenen Wirtschaftsbereich handelt, in dem scheinbar ortsunabhängig gewirtschaftet wird. Das Projekt greift eine zentrale Dimension für Stadtentwicklung (ihre Wirtschaft) auf und fragt anhand eines aus theoretischer Perspektive kritischen Falls, auf welche Weise und wie tief greifend stadtspezifische Relevanzsetzungen die Praktiken des Wirtschaftens durchziehen. Die Stadt wird entsprechend nicht als passiver Resonanzkörper, sondern auch als aktiv auf die Wirtschaft einwirkender Faktor untersucht. Die Kohärenz der Handlungen wird nicht nur aus der Logik der Branche, sondern auch aus der Logik der jeweiligen Stadt erklärt. Theoretische Anknüpfungspunkte sind als praxeologische Ansätze die Neue Wirtschaftssoziologie und die Ökonomie der Konventionen. Im Rahmen eines multimethodischen Designs werden verschiedene Verfahren im Städtevergleich kombiniert, u. a. Einzelfallanalyse, Branchenprofil, Ethnografie und standardisierte Befragung von Friseursalons. Die Untersuchungsstädte sind Birmingham, Glasgow, Frankfurt am Main, Dortmund.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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