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Umstrittene Sammlungen: Divergierende Ansprüche auf Eigentum in Debatten und Verhandlungen 40 Jahre nach der Verabschiedung der UNESCO-Konvention über rechtswidrigen Kulturgütertransfer
Antragstellerinnen / Antragsteller
Professorin Dr. Brigitta Hauser-Schäublin; Professor Dr. Peter-Tobias Stoll
Fachliche Zuordnung
Ethnologie und Europäische Ethnologie
Förderung
Förderung von 2011 bis 2017
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 25905063
In der ersten Projektphase wurden Prozesse der Auszeichnung von archäologisch-historischen Monumenten (Sakralarchitektur) als UNESCO-Welterbe am Beispiel Kambodschas (Angkor und Preah Vihear) und deren regionale bzw. lokale Auswirkungen erforscht. Jetzt soll es in einem interdisziplinären Projekt um die Problematik der Rückführung von mobilem Kulturgut gehen. Viele Kulturgüter, vor allem ethnographische und archäologische Sammlungen, sind während der Kolonialzeit und zum Teil auch danach über - aus heutiger Sicht - zweifelhafte Wege in Museen und Privatsammlungen inEuropa und den USA gelangt. Auf internationaler und nationaler Ebene sollen die Diskurse, Praxen und Rechtsinstitute untersucht werden, die die Rückforderung von Kulturgut zum Gegenstand haben. Dabei sind auch die Umsetzungsdefizite dieser Regelungen und Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung von offenen Anspruchslagen zu diskutieren. Ausgehend von dem im Jahre 2007 vollzogenen Beitritts Deutschlands zur UNESCO-Konvention gegen illegalen Handel mit Kulturgut von 1970 soll auf nationaler Ebene erforscht werden, wie Ethnologinnen an Museen in ihrer alltäglichen Praxis mit diesen neuen Bedingungen umgehen. Auf lokaler Ebene soll am Beispiel der Khmer analysiert werden, was der Abtransport sakraler Kunst heute für die lokale Bevölkerung, ihre religiöse Praxis und ihre Identitätsfindung bedeutet.
DFG-Verfahren
Forschungsgruppen