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Elemente einer Verfassungslehre der Bundesrepublik Deutschland

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2011 bis 2013
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 200477546
 
Ausgangspunkt des Vorhabens ist die Beobachtung, dass sich die Rolle der Verfassung für Politik, Justiz und Gesellschaft ebenso wie auch der praktische Umgang mit ihr seit der Zeit ihres Inkrafttre-tens in mehrfacher Hinsicht grundlegend verändert hat. Es fehlt aber bislang an einer zusammenhän-genden theoretischen Bearbeitung dieses Wandels, die über die Analyse einzelner Teilaspekte (Aus-legung der Verfassung, Phänomene des Verfassungswandels, Veränderungen der Grundrechtsdog-matik, verfassungsgerichtliche Entscheidungspraxis etc.) hinausweist und sich zu einer kohärenten Theorie von Verfassung verdichtet. Das Forschungsvorhaben will einen substantiellen Beitrag zu einer solchen Theorie leisten, die den gegenwärtigen Umgang mit Verfassung ordnungs- und systembil-dend erfasst und ihn dadurch zugleich zu rationalisieren vermag. Der leitende Grundgedanke wird dabei die Vorstellung von Verfassung als politischer Gerechtigkeitsordnung sein, die in zunehmendem Maße zur Projektionsfläche für die Ordnungs- und Gerechtigkeitserwartungen der Bürger geworden ist und sich diesen ihrerseits im Vorgang ihrer Anwendung mehr und mehr öffnet. Die Verfassung erhält darüber eine stärker kommunikative Struktur, mit der auch die überkommenen Konzepte von Normati-vität überdacht und neu formuliert werden müssen. Die Folgen dieser Veränderungen im Sinne eines erneuerten Verfassungsverständnisses sind zunächst vom Allgemeinen her zu strukturieren, indem sie den traditionellen Leitkategorien der verfassungsrechtlichen wie der rechtsdogmatischen System-bildung zugeordnet werden; dies sind vor allem die allgemeine Begriffsebene, die Aufgaben- und Funktionenlehre, die Normen- und Gesetzeslehre, die Auslegungslehre und die Lehre von den Rechtsfolgen. Daran anschließend sollen in einem Besonderen Teil die inneren und mittlerweile weit-gehend vom Text abgelösten Sinn- und Bedeutungsgehalte herausgearbeitet werden, von denen aus die Verfassung heute wesentlich gelesen wird und die zugleich ihr inneres Grundgerüst ergeben. Ziel ist die Einbettung der gegenwärtigen Praxis der Verfassungsanwendung in einen theoretischen Über-bau, der diese Anwendung zugleich zu steuern imstande ist und damit seinerseits Leistungen der traditionellen Dogmatik erbringt. Aufzunehmen sind dabei zugleich die Impulse, die das Verfassungs-recht aus seiner Einbindung in supra- und internationale Handlungskontexte empfängt.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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