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Elemente einer Verfassungslehre der Bundesrepublik Deutschland

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2011 bis 2013
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 200477546
 
Erstellungsjahr 2013

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Insgesamt ist durch das Forschungsvorhaben, so wie es auch der ursprünglichen Zielsetzung des Antrags entsprach, herausgearbeitet worden, dass sich die Verfassung heute wesentlich als eine politische Gerechtigkeitsordnung darstellt, die in zunehmendem Maße zur Projektionsfläche für die Ordnungs- und Gerechtigkeitserwartungen der Bürger geworden ist und sich diesen ihrerseits im Vorgang ihrer Anwendung mehr und mehr öffnet. Die Verfassung erhält darüber eine stärker kommunikative Struktur; sie stellt sich insgesamt als ein kommunikatives Gewebe dar, die – um eine in anderem Zusammenhang verwendete Formulierung von Michael Stolleis aufzugreifen – letztlich nur in dem vorhanden ist, was in Bezug auf sie getan, gedacht und in Worte gefasst ist. Auf diese Weise wurde versucht, die gegenwärtige Praxis der Verfassungsanwendung in einen theoretischen Überbau einzubetten, der diese Anwendung zugleich zu steuern imstande ist und damit seinerseits Leistungen der traditionellen Dogmatik erbringt. Dafür wurden zugleich die Impulse aufgenommen, die das Verfassungsrecht aus seiner Einbindung in supra- und internationale Handlungskontexte empfängt.

Projektbezogene Publikationen (Auswahl)

  • Zur heutigen Situation einer Verfassungstheorie, in: Der Staat 51 (2012), 601ff.
    Uwe Volkmann
  • Grundzüge einer Verfassungslehre der Bundesrepublik Deutschland, Verlag Mohr Siebeck, Tübingen 2013
    Uwe Volkmann
 
 

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