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International Legal Positivism in a Post-Modern World

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2011 bis 2014
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 201129984
 
In der heutigen Völkerrechtslehre ist „Positivismus“ zum Schimpfwort geworden. Den klassischen Spielarten des Rechtspositivismus im Völkerrecht wird vorgeworfen, einem naiven Konsensualismus (Völkerrecht entstünde ausschließlich durch Staatenkonsens) und Staatenzentrismus (Staaten seien die ursprünglichen Rechtssubjekte) zu huldigen. Demgegenüber sei einem flexiblen Umgang mit dem geltenden Recht das Wort zu reden, welches der Völkerrechtswissenschaft erlaubt, mittels Rekurs auf „absolute“ Werte die Ergebnisse der Rechtserkenntnis zu ihren Gunsten zu verändern. Auf der anderen Seite des Spektrums stehen mit den Critical Legal Studies grundlegende Kritiken am gesamten Rechtswissenschaftsbetrieb zur Verfügung, die der Rechtswissenschaft den Wissenschaftscharakter als „Erkenntnis“ eines gesellschaftlich Gegebenen absprechen.Mit diesem Projekt wollen wir einen Trend in der Völkerrechtslehre des 21. Jahrhunderts beschreiben, der den Grundstein einer radikalen Erneuerung des Positivismus legt. Wir sehen die Möglichkeit, eine Familie von positivistischen Ansätzen zu beschreiben und sowohl gegenüber dem „klassischen“ Positivismus als auch dessen Antagonisten abzugrenzen. Dieser „postmoderne“ Positivismus überwindet das starre Konzept des Konsensualismus und Souveränitätsdenkens, bleibt aber positivistisch. Er überwindet frühmoderne Naivitäten in der Wissenschaftstheorie und anerkennt die Problembehaftetheit solcher Konzepte wie „Erkenntnis“ und „Objektivität“, bleibt aber den Idealen des Modernismus verhaftet und arbeitet weiterhin auf die Erkenntnis als Ziel der Wissenschaft hin.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Internationaler Bezug Niederlande
 
 

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