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Der pietätvolle Umgang mit dem menschlichen Leichnam im Kontext von Bestattung und Beisetzung im Schnittfeld von Kulturanthropologie, Ehtik und Recht
Antragsteller
Professor Dr. Tade Matthias Spranger
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2011 bis 2014
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 201211817
Die Diskussion über einen moralisch angemessenen und rechtlich gebotenen bzw. zulässigen Umgang mit dem menschlichen Leichnam und seinen Teilen wird gegenwärtig hauptsächlich unter Verweis auf die Würde des Menschen bzw. des Toten, die Rücksichtnahme auf Angehörige und die Beachtung des letzten Willens des Verstorbenen, der Fortdauer des Persönlichkeitsrechts, geführt. Daneben spielen Ideen, wie die der Totenruhe, eine Rolle. Diese Konzepte harren bislang jedoch mit Blick auf ihre kulturellen Voraussetzungen und ihre Genese, auf ihre rechtliche Auslegung sowie ihren Geltungsumfang und/oder auf ihre philosophische Rekonstruktion sowie auf die Frage ihrer normativen Verbindlichkeit der wissenschaftlichen Analyse. Entsprechend werden Argumentationslinien, die sich auf einen würdigen Umgang, postmortale Persönlichkeitsrechte etc. berufen, von unterschiedlichsten Interessengruppen bemüht, um diverse, sogar gegenläufige Forderungen oder Bewertungen anzustellen. Sowohl der Rechtsanwender als auch trauernde Angehörige und Dienstleisterwerden so verunsichert, weil zentrale Fragen der Bestattungs- und Beisetzungspraxis nicht zufriedenstellend beantwortet werden können. Ziel des beantragten Projektes ist daher, die unterschiedlichen Konzepte im Umgang mit Toten und Trauernden v.a. im Kontext der Sepulkralkultur kulturanthropologisch, ethisch und rechtswissenschaftlich zu rekonstruieren und als Facetten der Forderung nach Pietät, die durchaus unterschiedliche Prämissen voraussetzen können, zu beschreiben und zu systematisieren. Da hier nicht zuletzt nach kulturellen Mustern in der individuellen und kollektiven Begegnung mit dem Tod, nach dem Ethos zahlreicher Berufsverbände aber auch der (Rechts-)Gemeinschaft sowie nach der Geltung von (Grund-)Rechten und deren Umsetzung zu fragen ist, ist eine fundierte Auseinandersetzung mit der Thematik von herausragendem gesellschaftlichem Interesse.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
Beteiligte Personen
Professor Norbert Fischer; Professor Dr. Nikolaus Knoepffler