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Verfassungsgerichtsbarkeit und Demokratisierung im frankophonen Westafrika - Eine verfassungsvergleichende Untersuchung

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2012 bis 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 203342625
 
Im Jahr 2010 begingen die meisten afrikanischen Staaten das 50. Jubiläum ihrer Unabhängigkeit. Seither verfügen diese Staaten über zum Teil sehr fortschrittliche Verfassungstexte, die rechtstaatliche und demokratische Prinzipien proklamieren. Dennoch breiteten sich in den folgenden Jahrzenten fast überall autokratische Strukturen aus. Trotz positiver Erfolge im Zuge der Demokratisierungswelle der frühen 1990er Jahre konnten sich in vielen Staaten demokratische Strukturen noch immer nicht etablieren. Demgegenüber existieren gelungene Demokratisierungsprozesse und stabile politische Systeme in einigen afrikanischen Staaten. Daher gilt es zu untersuchen, welche Faktoren zur Demokratisierung dieser Staaten beigetragen haben. Das Forschungsprojekt beruht auf der Annahme, dass Mechanismen zur Durchsetzung und zum Schutz der Verfassung ein wichtiges, wenn nicht notwendiges Element dieser Prozesse sind. Diese Korrelation zwischen effektiver Verfassungsgerichtsbarkeit und Demokratisierung wird das Projekt für die frankophonen Staaten Westafrikas umfassend untersuchen. Die Erkenntnis, dass zur Begrenzung von Herrschaftsmacht die bloße Existenz liberaler Verfassungen nicht genügt, führte zur weltweiten Verbreitung der Institution Verfassungsgerichtsbarkeit in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Wie in den postsozialistsichen und einigen lateinamerikanischen Staaten haben auch in Afrika in den letzten zwei Dekaden interessante Entwicklungen stattgefunden, die in der Forschung jedoch bisher vernachlässigt wurden. Die Studie wird daher rechtsvergleichend untersuchen, welchen Beitrag Verfassungsgerichte zu Demokratisierungsprozessen in Westafrika geleistet haben. Dabei werden insbesondere staatsorganisationsrechtliche Aspekte sowie die stabilisierende und konfliktlösende Funktion von Verfassungsgerichten im Vordergrund stehen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Beteiligte Person Professor Dr. Brun-Otto Bryde
 
 

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