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Erforschung und Etablierung von Micro-RNA für die forensische Identifikation und Differenzierung von Organgeweben

Fachliche Zuordnung Pathologie
Förderung Förderung von 2012 bis 2016
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 211176546
 
Für die Rekonstruktion des Tathergangs und damit die Aufklärung vieler Gewalt- und Sexualdelikte ist die Identifikation biologischer Spurenarten insbesondere bei Vorliegen von Mischspuren von großer Bedeutung. Seit einigen Jahren wird zu diesem Zweck die differentielle Ausprägung von Micro-RNAs (miRNAs) in biologischem Spurenmaterial untersucht. Diese Klasse sehr kurzer, nicht proteinkodierenden RNAs stellen die endogene Komponente im biologischen Mechanismus der RNA-Interferenz (RNAi) dar und bilden in ihrer Gesamtheit Art und Zustand einer Zelle oder eines Gewebe sehr präzise ab. Zusammen mit ihrer geringen Größe, wodurch sie relativ unempfindlich gegen Degradation sind, macht dies miRNA zu einer für verschiedene forensisch-wissenschaftliche Fragestellungen sehr relevanten, molekularen Spezies.In einem vorangegangenen Projekt etablierten wir zunächst ein zuverlässiges und robustes Verfahren zur Untersuchung von miRNA aus fünf forensisch relevanten Körperflüssigkeiten und daraus zusammengesetzten Mischspuren mittels quantitativer PCR. An diese und weitere Vorarbeiten soll hierin angeschlossen werden, indem die miRNA-Analyse nun erstmals systematisch in experimentellen forensischen Szenarien für die Identifikation von sechs verschiedenen Organgeweben und Haut sowie die Dekonvolution von daraus zusammengesetzten Mischspuren angewandt, validiert und nachfolgend für die forensische Fallarbeitsroutine einsetzbar gemacht werden soll.Zusammen mit den bereits vorgestellten Ergebnissen läge damit ein umfassendes, empirisch validiertes Instrumentarium zur Durchführung forensischer miRNA-Analysen vor. Dies würde die spurenkundliche Routine um wichtige Möglichkeiten bereichern und die Untersuchung und objektive Interpretation auch komplexer Mischspuren, wie sie häufig bei Sexualdelikten und Verletzungs- und Tötungsdelikten unter Einsatz von Waffengewalt entstehen, gestatten.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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