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Private Tables for a Shared System - Zuordnung und Konfiguration anwendungsspezifischer Datenbanken in gehosteten Datenbankumgebungen
Antragsteller
Professor Dr.-Ing. Wolfgang Lehner
Fachliche Zuordnung
Sicherheit und Verlässlichkeit, Betriebs-, Kommunikations- und verteilte Systeme
Förderung
Förderung von 2012 bis 2016
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 213637079
Viele datenverarbeitende Applikationen setzen auf die Speicherung ihrer Anwendungsdaten in eigenen, dedizierten Datenbanken. Bedingt durch moderne Hardware-Ausstattung und oftmals moderate Leistungsanforderungen wird dafür nur ein Bruchteil der gegebenen Ressourcen jedes einzelnen Systems benötigt. Die Konsolidierung mehrerer Datenbankanwendungen in einem physischen System, üblicherweise unterstützt durch die Virtualisierung bestimmter Komponenten des Datenbanksystems oder des Software-Stacks, erhöht die Auslastung und reduziert die aufgewendeten Ressourcen, wodurch gleichzeitig die Kosten gesenkt werden. Wir sehen Datenbankvirtualisierung als zentrale Technologie für flexible dienstorientierte Infrastrukturen, die aufgrund zunehmend schnellerer Hardware und den dadurch möglichen höheren Grad der Konsolidierung auch zukünftig von sehr großem Interesse sein wird. In diesem Forschungsprojekt adressieren wir die Untersuchung, Weiterentwicklung und Optimierung solcher Datenbankvirtualisierungen, speziell der PRIVATE-TABLE-Virtualisierungen, mit Blick auf möglichst hohe Auslastung der Ressourcen, hohe Performanz der Anwendungen und Robustheit der Lösung. Die Kernidee besteht in der Identifikation von Workloads, die zeitlich disjunkte Last- und Ruhephasen haben, sich nicht gegenseitig behindern und somit eine hohe Konsolidierungsgüte versprechen. Das primäre Forschungsziel ist die Entwicklung eines „temporalen“ Kostenmodells, welches den zeitlichen Ablauf von Workloads berücksichtigt und die Auslastung und Leistungsfähigkeit eines Datenbanksystems zu bestimmten Zeiten voraussagen kann, was eine optimale Allokation von Ressourcen erlaubt.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen