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Die Entwicklung des Begriffs subjektiven Rechts als Translation aus Konzepten Luis de Molinas (1535-1600) und anderer Autoren der Spanischen Scholastik

Fachliche Zuordnung Geschichte der Philosophie
Förderung Förderung von 2012 bis 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 213741446
 
Das Projekt untersucht an einem markanten Begriff die Wege, welche die rechtlichen Reflexionen der sog. Spanischen Scholastik in den europäischen Norden genommen haben. Nach z. T. ideologisch gefärbten Debatten ist es weitgehend Konsens geworden, dass die spanischen Autoren enormen Einfluss auf die neuzeitliche Rechtsentwicklung ausübten, der bis in die Gegenwartsdiskussion reicht. Als Analyseinstrument dient das Konzept der Translation, verstanden als innovative Rekontextualisierung eines objektivierten Elementes einer epistemischen oder normativen Ordnung. Das Translationskonzept ermöglicht eine sehr präzise Beschreibung des Weges, den Begriffe und Argumentationsfiguren in wechselnden religiösen, politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen gegangen sind. Es werden also die Wanderungen zentraler Elemente der modernen Rechtstradition aus einer Umgebung, die man heute dem religiösen Fundamentalismus zurechnen würde, in die neuzeitliche, wesentlich säkularisierte Debatte nachgezeichnet. Der Jesuit Luis de Molina (1535-1600) dient als Bezugsfigur, weil er einerseits als Initiator eines typisch neuzeitlichen, für die Freiheitsdiskussion relevanten Willensbegriffs gilt, andererseits die Theorie subjektiver Rechte und insbesondere die Eigentumslehre in heute wiederum interessanter Form wiederbelebt. Als „Fluchtpunkt" der untersuchten Entwicklung fungiert die Rechtslehre Kants.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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