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Thomas Cranmer als theologisch-liturgischer Reformator der englischen Kirche

Fachliche Zuordnung Evangelische Theologie
Förderung Förderung von 2012 bis 2019
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 213868410
 
Dr. Ashley Null, dem vor vier Jahren in der Pariser Bibliothèque Nationale de France der aufsehenerregende Fund des "theologischen Archivs" des Erzbischof von Canterbury Thomas Cranmer gelang, welcher eine erheblich genauere Einordnung der englischen Reformation erlaubt, hat im Rahmen des von der DFG vor gut zweieinhalb Jahren bewilligten Projekts einen Teil dieses Fundes und in England vorhandener Gegenüberlieferungen ausgewertet, konzentriert auf das Thema "Abendmahl" samt den entsprechenden Teilen des Book of Common Prayer. In diesem Zusammenhang stieß Dr. Null auf weitere Quellen und bisher unentdeckte oder kaum beachtete Stränge theologischer Traditionen, die Cranmer miteinander verknüpft und zu einer eigentümlichen Konzeption des im Abendmahl, aber darüber hinaus in der Kirche überhaupt "wirksamen Gotteswortes" verarbeitet hat: mystische, humanistisch-neuplatonische und reformatorische Stränge. Da er dieses vor drei Jahren nicht absehbare Feld bearbeiten mußte, um mit seinem eigentlichen Thema weiterzukommen, erweiterte er das ursprüngliche Programm. Nachdem sich dieser "Umweg" als ungeheuer fruchtbar erwiesen, Ashley Null dafür aber den Großteil des nun vergehenden Bewilligungszeitraumes gebraucht hat, kehrt er zum ursprünglichen Programm zurück, das er jetzt auf quellenmäßig verbreitertem Fundament und mit theologisch gesicherten Voraussetzungen umso besser bearbeiten kann. Am Ende der Arbeit wird es dann tatsächlich möglich sein, genau zu bestimmen, welche theologische Entwicklung Thomas Cranmer nahm, wie er die Einflüsse der kontinentalen Reformation verarbeitete und welche Position er in den Jahren der englischen Reformation vertrat. Und wir werden imstande sein, die theologisch-liturgische Umgestaltung der englischen Kirche durch die Reformation genauer zu bestimmen als bisher.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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