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Systemaufsicht, Strukturen und Bausteine eines verwaltungsrechtlichen Steuerungsinstruments zur Abwehr von Systemrisiken

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2012 bis 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 215278945
 
Risiken ergeben sich nicht nur aus dem Verhalten Einzelner. Sie können auch Folge von Wechselwirkungen und systemischen Entwicklungen sein. Das ist auf den Finanzmärkten ebenso zu beobachten wie etwa in Ökosystemen. Insbesondere die ökonomische und die soziologische Risikoforschung beschäftigen sich dementsprechend seit langem mit dem Phänomen des Systemrisikos. In der Verwaltungsrechtswissenschaft hat es bisher hingegen kaum Beachtung gefunden. Die Differenzierung zwischen individuell verursachten und emergenten Risiken bzw. zwischen Mikro- und Makroperspektive spielt hier bislang weder bei der Definition des Risikobegriffs noch bei der Erörterung von Instrumenten zur Risikoregulierung eine relevante Rolle. Die daraus folgenden Defizite der Risikovorsorge (etwa die fehlende Berücksichtigung von Wechselwirkungen bei der Definition von Aufsichtsmaßstäben) und ihr Schadenspotential hat die jüngste Finanzkrise eindringlich vor Augen geführt.Ziel des geplanten verwaltungsrechtswissenschaftlichen Forschungsvorhabens ist es daher, die Strukturen und Grundbausteine einer „Systemaufsicht“ herauszuarbeiten, deren Aufgabe die Abwehr von Systemrisiken ist. Die Systemaufsicht soll als neue Aufsichtsform entfaltet werden, deren Untersuchung, Beschreibung und Rekonstruktion eigenständiger analytischer und dogmatischer Kategorien bedarf. Dazu ist eine grundlegende Neuausrichtung sowohl des allgemeinen Risikoverwaltungsrechts als auch der Lehren über die Aufsicht erforderlich. Denn beide bauen auf der Individualisierung von Risikoquellen auf, und beiden liegt die Annahme zugrunde, dass mit der Beherrschung der einzelnen Komponenten auch die Kontrolle eines Systems gewährleistet werden kann. Damit werden sie der emergenten, apersonalen und nichtlinearen Struktur der zentralen Risiken des 21. Jahrhunderts jedoch nicht gerecht.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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