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Phänomenales Bewusstsein: Qualitatives Erleben und seine naturwissenschaftliche Erklärung

Fachliche Zuordnung Theoretische Philosophie
Förderung Förderung von 2006 bis 2010
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 21910708
 
Erstellungsjahr 2008

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Die Naturalisierbarkeit des Phänomenalen Bewusstseins ist eine der zentralen Fragen in der Philosophie des Geistes. Kaum ein anderes Problem ist so heftig umstritten und lässt derart tiefgreifende ideologische und metaphysische Differenzen zwischen den streitenden Positionen zum Vorschein treten. Verwundern kann dies nicht, geht es doch bei der Frage letztlich darum, ob das physikalistische Weltbild, das sich in vielen Phänomenbereichen bewährt hat, auch im Kernbereich, beim „really hard problem“ (Chalmers), als angemessen gelten kann. Anders als die tiefgreifenden theoretischen Schwierigkeiten vermuten lassen, ist die Naturalisierungsdebatte nicht vom vorsichtigen Abwägen unterschiedlicher Optionen, sondern von dezidierten Problemlösungen geprägt, die sich entlang der Kluft zwischen Physikalismus und Anti-Physikalismus eindeutig verorten lassen. Das Forschungsprojekt hat sich mit der Frage beschäftigt, wie angesichts des theoretischen Spielraums potentieller Lösungen und der epistemischen Unbestimmtheit einer Wahl, die Eindeutigkeit der Positionierungen zustande kommt und mit welchen Begründungsverfahren sie generiert wird. Dabei zeigte sich, dass der Diskurs von einer Vielzahl argumentativer Strategien, impliziter Beweislastverschiebungen und wechselseitiger Begründungsforderungen geprägt ist, die nur selten gerechtfertigt werden. Darüber hinaus konnten zwei gegensätzliche Prinzipien als argumentationsleitend ausgewiesen werden, die beide geeignet sind, eine Beweislastverschiebung zu induzieren: Die physikalistische Argumentationsstrategie folgt dem Ökonomieprinzip, das empfiehlt, die Zahl der Existenzannahmen möglichst gering zu halten und nur dann zu vermehren, wenn ein zwingender Grund es gebietet. Solange ein solcher Grund nicht vorhanden ist, betrachten physikalistische Positionen ihre sparsameren ontologischen Annahmen als hinreichend. Antiphysikalistische Positionen argumentieren hingegen nach dem Prinzip der Rettung der Phänomene. Das Prinzip verlangt von einer Theorie, der Verschiedenheit der Phänomene gerecht zu werden. Die erweiterten ontologischen Annahmen des Eigenschaftsdualismus werden durch dieses Prinzip ebenso legitimiert wie die an den Physikalismus gerichtete Forderung, seine sparsameren Existenzannahmen als phänomenologisch adäquat auszuweisen. Im Rahmen des Forschungsprojekts konnte nicht nur gezeigt werden, dass die beiden Prinzipien faktisch argumentationsleitend sind, sondern darüber hinaus, dass es erst durch die Verwendung von einem der beiden Prinzipien (und einer damit einhergehenden Beweislastverschiebung) möglich ist, eine Position als plausibel auszuweisen.

 
 

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