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Die Verwaltungsrechtswissenschaft in der frühen Bundesrepublik (1949-1977)

Applicant Dr. Carsten Kremer
Subject Area Principles of Law and Jurisprudence
Term from 2012 to 2016
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 221539363
 
Während in der Verwaltungsrechtswissenschaft über eine methodische Neuausrichtung („Neue Verwaltungsrechtswissenschaft“) und eine verstärkte Einbindung sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse diskutiert wird, findet eine Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte kaum statt. Dabei kann die Verwaltungsrechtswissenschaft von einer Beschäftigung mit der Tradition des Fachs erheblich profitieren. Das Netzwerk möchte sich mit diesen historischen Grundlagen beschäftigen und zeigen, wie das Verwaltungsrecht auf Veränderungen seines sozialen, politischen sowie (verfassungs-)rechtlichen Umfelds reagiert hat. Untersucht werden soll die Verwaltungsrechtswissenschaft der Bundesrepublik von ihren Anfängen bis Mitte der 1970er Jahre, als es in Folge der Kodifikation des Verwaltungsverfahrensrechts durch das VwVfG (1976/77) zu einer ersten Konsolidierung gekommen ist. Nach 1949 hat die Verwaltungsrechtslehre zwar an die rechtsstaatliche Tradition des konstitutionellen Verwaltungsrechts und ihres Protagonisten Otto Mayer (1846-1924) angeknüpft. Zugleich wurde jedoch die Frage aufgeworfen, inwieweit das Grundgesetz, die neue parlamentarische Demokratie sowie die Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit Veränderungen in der Dogmatik erforderlich machten. Diese wissenschaftliche Verarbeitung der neuen Rahmenbedingungen möchte das Netzwerk näher analysieren. Es soll danach gefragt werden, in welchem Umfang man auf Institute, Begriffe und Prinzipien des konstitutionellen Verwaltungsrechts zurückgriff und ob die Weimarer Verwaltungsrechtslehre als Vorbild dienen konnte. Zu klären ist, wie das Verhältnis von Verfassungs- und Verwaltungsrecht gesehen wurde und inwieweit es zu einer Subjektivierung und Justizialisierung gekommen ist. Ferner soll untersucht werden, wie die zunehmende Bedeutung des Europarechts seit den 1960er Jahren verarbeitet wurde. Geplant ist, sich zunächst mit einzelnen führenden Verwaltungsrechtlern zu beschäftigen. In einem zweiten Schritt soll der Fokus auf systematische Aspekte gerichtet werden.
DFG Programme Scientific Networks
 
 

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