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Rechtsentwicklung im 12.Jahrhundert - Erschließung und Analyse der Collectiones Decretalium

Antragsteller Professor Dr. Peter Landau (†)
Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2006 bis 2013
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 22279464
 
Das rechtshistorische Projekt zu den kirchenrechtlichen Quellen des 12. Jahrhunderts untersucht den Paradigmenwechsel, der sich mit dem Beginn des neuen Rechts (ius novum) unter Fortsetzung der Rechtsentwicklung seit dem Decretum Gratiani (ius vetus) vollzieht. Um die Entwicklung des neuen Rechts, nämlich des Dekretalenrechts in Papstbriefen (epistolae), die allgemein-kirchliche Normativität beanspruchen, in den Etappen seiner Genese näher beurteilen zu können, bedarf es der Analyse noch nicht publizierter Dekretalenhandschriften. Dies betrifft zur Zeit folgende Sammlungen: Collectio Cheltenhamensis, Cottoniana, Petrihusiensis, Regalis, Bridlingtonensis, Claudiana. Erst mit Abschluss dieser Grundlagenarbeit kann mit der Zielperspektive der ¿Regesta decretalium begonnen werden, das sind die nach Incipit geordneten Regesten aller Dekretalen von Gratian bis 1198.Erstes Ziel dieses Projektes ist die Erschließung der Collectio Cheltenhamensis. Die geplante Edition dieser Dekretalensammlung nach modernen Editionskriterien wird sodann Textgrundlage für eine Bewertung der Rechtsentwicklung im kanonischen Recht des 12. Jahrhunderts sein. Bei dieser inhaltlichen Analyse werden Fragen nach der Vernetzung des in verschiedenen Regionen fast zeitgleich entstehenden ius novum im Vordergrund stehen. Das sozioökonomische Umfeld sowie die kirchenpolitisch bedeutsamen Rechtsfälle der Cheltenhamensis sollen ein Untersuchungsgegenstand dieses Projektes sein.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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