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Informationsproblem und Wahrheitspflicht - Ein Aufklärungsmodell für den Zivilprozess

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2012 bis 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 223142834
 
Im deutschen Zivilprozessrecht gilt als Grundsatz, dass jede Partei selbst dafür verantwortlich ist, das Tatsachenmaterial zu beschaffen, das zu einer ihr günstigen Entscheidung führt. Die nicht oder nicht vollständig informierte Partei kann jedoch diese Aufgabe gegebenenfalls nicht erfüllen und verliert in der Folge den Prozess. Eine wesentliche Ursache dieses Informationsproblems liegt darin, dass der Gegner in gewissem Umfang selbst steuern kann, welche Informationen die andere Partei benötigt, und zwar indem er wahrheitswidrig bestreitet. Wirksame Mechanismen gegen diesen Wahrheitsverstoß existieren bislang nicht. Bei dem Versuch, die größten Härten des Informationsproblems abzumildern, hat sich im Lauf der Zeit eine in sich widersprüchliche Gemengelage von Regeln und Ausnahmen etabliert. Ziel des Vorhabens ist es, auf Basis der lex lata ein in sich stimmiges Aufklärungsmodell für den Zivilprozess zu entwerfen. Im Ausgangspunkt geht es dabei darum, dem Gegner die Steuerungsmöglichkeit über das Informationsproblem der anderen Partei zu nehmen. In einem ersten Schritt sind dabei die Aufklärungsbeiträge der Parteien in ihrem Verhältnis zueinander zu bestimmen. Sodann ist Rolle des Prozessgerichts zu definieren.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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