Detailseite
Projekt Druckansicht

Die Würdegarantie des Grundgesetzes - Kritik ihrer Dogmatik und Versuch einer Neukonzeption auf der Grundlage ihrer Anwendungs- und Diskursgeschichte

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2012 bis 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 224702574
 
Die Würdegarantie des Grundgesetzes, die 1949 als verfassungshistorische Novität in das Grundgesetz aufgenommen wurde, hat sich seither zu der Fundamentalnorm der deutschen Rechtsordnung entwickelt. Sie ist nicht nur zu ihrem ideellen Kraftzentrum, sondern auch zur zentralen Steuerungsgröße in zahlreichen, rechtspraktisch relevanten Anwendungsfeldern geworden.Gleichwohl ist gerade im letzten Jahrzehnt ein beunruhigendes Maß an Unsicherheit über den Umfang ihres Geltungsanspruchs sichtbar geworden. Dies belegen nicht nur die mit großer Heftigkeit geführten rechtspolitischen Debatten der vergangenen Jahre (Gentechnik, Rettungsfolter, heimliche Überwachung, Flugzeugabschuss), in denen die Würdegarantie im Mittelpunkt stand. Ihren Grund hat diese Unsicherheit auch darin, dass die Würdegarantie seit Inkrafttreten des Grundgesetzes Jahrzehnt um Jahrzehnt mit einer immer größer werdenden, inzwischen kaum mehr überschaubaren Vielfalt an Inhaltsbestimmungen sowie stetig inkonsistenter werdenden rechtsdogmatischen Komponenten befrachtet wurde.Durch die umfassende Untersuchung der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundesgerichtshof und Landesverfassungsgerichten sowie des juristischen Diskurses seit 1949 soll zunächst geklärt werden, wie es zu diesem kritischen Zustand der Würdegarantie kommen konnte. Diese Anwendungs- und Diskursgeschichte soll sodann als Grundlage dienen, um die herrschende Dogmatik zur Würdegarantie kritisch hinterfragen und einordnen zu können. Schließlich soll ebenfalls auf dieser Grundlage ein neues dogmatisches Konzept erarbeitet und vorgeschlagen werden, das zu den problemträchtigen Komponenten der Würdenorm Stellung nimmt und dabei am Postulat juristischer Kohärenz ausgerichtet ist.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

Zusatzinformationen

Textvergrößerung und Kontrastanpassung