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Empire's Law? Die Rule of law in British India, 1858-1950

Antragstellerin Dr. Verena Steller
Fachliche Zuordnung Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung Förderung von 2012 bis 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 226454026
 
Als Beitrag zu einer reflexiven Empire-Geschichte an der Schnittstelle zwischen Rechts- und Verfassungsgeschichte, Diskurs- und Ideengeschichte ist es Ziel der Studie, zu zeigen, wie sich das englische Recht und seine Argumentation durch die koloniale Erfahrung zwischen 1858 und 1950 veränderten und wie Verfassungswirklichkeit aus der gesellschaftlichen Praxis und damit Staat/Staatlichkeit vorgängig entstehen kann. Das Britische Empire hat wie andere Kolonialregime auch sein Recht bei der Kolonialexpansion mit sich geführt: Galt die Rule of law also auch in Indien? Wie verhielt sich englisches Recht in seiner Kombination aus Diskursprinzip und Rechtsform im Kontext der britischen Kolonialherrschaft in Indien? Mit diesen zentralen Leitfragen will das Habilitationsprojekt den Blick auf jene Konflikte richten, die aus der Umsetzung einer stark lebensweltlich orientierten englischen Rechtsordnung in Indien resultierten und in zwei Räumen guter Gründe - dem Gerichtssaal und der Öffentlichkeit des Empire - verhandelt wurden. In State trials als Skandalprozessen um politische Verbrechen gegen den Staat konfrontierten indische Barrister hier die Rule of law mit ihren inhärenten Paradoxa. Intensiv wurde in Prozessen um politische Freiheitsrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie den Schutz des Individuums vor willkürlichen Eingriffen des Staats gestritten. Die Sprache des Rechts schuf den Kolonialstaat indes nicht nur, sie diente auch dazu, diesen in Frage zu stellen und Forderungen nach politischer Repräsentation und Alternativen der Herrschaft zu artikulieren.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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