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Rechtliche Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden Personaleinsatzes von Polen nach Deutschland am Beispiel der Pflegebranche

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2012 bis 2020
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 227018541
 
Schon vor Gewährung der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen Ost-EU-Staaten am 1.5.2010 schätzte man, dass 100.000 Pflegekräfte aus Osteuropa illegal in Deutschland beschäftigt werden. Derzeit sind die Arbeitsbedingungen in dieser Branche arbeits- und sozialrechtlich unklar. Trotzdem gibt es darüber keine einzige aktuelle rechtswissenschaftliche Untersuchung. Aufgrund der räumlichen Nähe werden Pflegekräfte gerade aus Polen nach Deutschland verstärkt vermittelt. Die Freizügigkeit darf nicht dazu dienen, europäische und nationale Arbeitnehmerschutzrechte zu umge-hen. So müssen die Mitgliedsstaaten schon nach Art. 31 der europäischen Grundrechtscharta würdige Arbeitsbedingungen, wie z.B. die Begrenzung der Höchstarbeitszeit, gewähren. Insbesondere dürfen Arbeitnehmerschutzrechte nicht über den Einsatz von Scheinselbständigen oder Entsendungen im Rahmen von Scheindienstverträgen unterlaufen werden. Die wissenschaftliche Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Pflegebranche ist deshalb besonders dringend, da aufgrund der Besonderheiten der Beschäftigungsbedingungen (Tätigkeit im Ausland, geringer Organisationsgrad) nur wenige Arbeitnehmer klagen, Regelungsprobleme nicht durch die Rechtsprechung geklärt werden und deshalb die Gefahr eines geduldeten Rechtsmissbrauchs besteht.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Internationaler Bezug Polen
Beteiligte Person Professor Dr. Ludwig Florek
 
 

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