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Sicherung deutscher datenschutzrechtlicher Verfassungsstandards im Zeitalter der Europäisierung und Globalisierung
Antragsteller
Professor Dr. Jürgen Kühling
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2013 bis 2017
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 229277558
In Deutschland herrscht ein vergleichsweise hoher Datenschutzstandard. In wohl keinem anderen Rechtsgebiet hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen dem Gesetzgeber ähnlich präzise Anforderungen an die Form und den Inhalt von Gesetzen gemacht wie im Datenschutzrecht. Dieser Zustand ist allerdings Einflüssen ausgesetzt, die dazu führen können, dass der Datenschutzstandard in Deutschland in der Zukunft modifiziert wird und tendenziell absinkt.Zum einen dürfte die verschärfte Vollharmonisierung auf europäischer Ebene dazu führen, dass eine weitere, signifikante Angleichung der Datenschutzstandards zwischen den Mitgliedstaaten der EU stattfindet, in denen nach wie vor heterogene Datenschutzstandards herrschen. Dabei ist es eher zu bezweifeln, dass sich die anderen Mitgliedstaaten dem hohen deutschen Standard anschließen - vielmehr wird man sich "in der Mitte treffen", was aus deutscher Sicht eine Verschlechterung darstellt. Dabei ist trotz der bereits erfolgen Angleichung nach wie vor von einer erheblichen Werteheterogenität in Bezug auf datenschutzrechtliche Belange auszugehen. In den Mitgliedstaaten herrschen teilweise fundamental verschiedene Ansichten und Einstellungen zum Datenschutz vor. Diese im Rahmen einer Vollharmonisierung hinreichend zu würdigen, wird eine große Herausforderung.Probleme bestehen außerdem im Zuge der Globalisierung. Durch den Betrieb von Hard- und Software und angesichts der Nutzung von Diensten aus Drittländern hält faktisch ein ganz eigener Datenschutzstandard in Deutschland Einzug, der den hohen nationalen Anforderungen oftmals nicht gerecht wird. Ebenfalls problematisch ist das Erheben von Daten in Deutschland durch Unternehmen aus Drittländern. Auch insoweit bestehen Zweifel, ob es hierzulande derzeit einen wirksamen Schutz gibt.Im Rahmen des Forschungsprojekts soll untersucht werden, welchen Modifikationen und Gefährdungen der deutsche Datenschutzstandard konkret ausgesetzt ist und wie die Rechtsordnungen aussehen, aus denen diese Modifikationen und Gefährdungen herrühren, um schließlich Lösungsvorschläge zu entwickeln, wie der nationale Datenschutzstandard bewahrt werden kann und die widerstreitenden Interessen entsprechend in Ausgleich gebracht werden können. Orientierungspunkt sind dabei zwei paradigmatische Referenzländer (Supranationalisierung: Großbritannien, Globalisierung: USA) und drei Referenzfälle, nämlich erstens das horizontal relevante Konzept der Einwilligung, zweitens die Visualisierung des öffentlichen Raumes und schließlich drittens die Entwicklung vom Web 2.0 zum Web 3.0.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen