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Informationsakquise unter fundamentaler Unsicherheit - Vorsorge, Forschung und Umwelt
Antragsteller
Professor Timo Goeschl, Ph.D.
Fachliche Zuordnung
Wirtschaftspolitik, Angewandte Volkswirtschaftslehre
Förderung
Förderung von 2013 bis 2017
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 229957325
Ein wichtiger Teil moderner Regulierungsentscheidungen betrifft die Regulierung von Technologien, für es wenig Erfahrungswerte gibt. Unter solchen Bedingungen fundamentaler Unsicherheit muss der Entscheider zwei Entscheidungen treffen. Eine betrifft die Frage des Umfangs aktiver Informationsakquise, um vor der Regulierung mehr über die Technologien zu lernen. Die andere betrifft die Regulierung gegeben dem verbleibenden Maß an Unsicherheit. Aktuell bietet die Literatur Hilfestellung bei aktivem Lernen und Regulierung unter Risiko (aber nicht Unsicherheit) oder zu Entscheidung unter Unsicherheit ohne aktives Lernen. Zu Entscheidungen unter Unsicherheit mit aktivem Lernen fehlt ein theoretischer Ansatz. Ziel des aktuellen Projektes ist es, diese Forschungslücke zu schließen. Das Projekt liegt im Plan. Bestehende Bausteine aus der Literatur wurden erstmalig zu einem lösbaren Rahmen für aktives Lernen unter Ambiguität zusammengefügt. Auf dieser Basis wurden erste Resultate für die regulatorische Literatur erzielt. Ziel des Fortsetzungsprojektes im Umfang von sechs Monaten ist die Vervollständigung des Projektes, angepasst für Entwicklungen während des Projektverlaufs. Die zusätzliche Förderzeit erlaubt, die bisherigen Ergebnisse in vollem Umfang für die regulatorische Literatur nutzbar zu machen und dadurch den Forschungsansatz im Rahmen der ursprünglichen Planung abzurunden. Die Entwicklungen in den ersten 18 Monaten der Förderung haben diese Vermutungen zu Projektbeginn mehr als bestätigt und empfehlen daher eine tiefere Analyse institutioneller Arrangements in besonderem Maße. Die kurze Fortsetzung bietet in Hinblick auf die Literatur zu Regulation ertragreiche Aussichten. Schwerpunkt der Fortsetzung ist die Entscheidung über das Mandat, unter dem die Regulationsbehörde entscheidet. Diese Entscheidung durch eine übergeordnete Institution kann die Aufgaben der Informationsakquise und der Regulierung entweder in einer Behörde vereinen oder über mehrere Behörden aufteilen. Alternativ können für die Entscheidungen verschiedene Mandate formuliert werden. Empirisch zeigt sich, dass verschiedenen Länder für gleiche Problemstellungen unterschiedliche Lösungen zu verfolgen scheinen. Die institutionelle Attribution von Mandaten ist Gegenstand des Fortsetzungsantrags und Grundlage der Beitrags zur Regulierungsliteratur. Im Besonderen zielt die Forschung darauf ab, (1) empirisch beobachtbare Beispiele aus der Regulierungspraxis in den erarbeiteten theoretischen Rahmen zu überführen, und (2) den theoretischen Rahmen zu verallgemeinern, um die Folgen unterschiedlicher Attributionsentscheidungen auf Informationsakquise zu untersuchen. Dabei sollen überprüfbare Hypothesen erarbeitet werden.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen