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Systemwechsel und Vermögenstransfer vom "Dritten Reich" zur Bundesrepublik am Beispiel Hamburgs.1. Die Beschlagnahme, Rücknahme, Abwicklung und Übertragung des ehemaligen NS- und Reichsvermögens 1945-1970.2. Der Umgang mit beschlagnahmtem Individualvermögen von Nationalsozialisten nach 1945.

Fachliche Zuordnung Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung Förderung von 2013 bis 2017
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 236210384
 
Im Jahre 1945 beschlagnahmten die Alliierten umfangreiche Vermögenswerte, darunter den Besitz des Deutschen Reiches, der NS-Organisationen und auch das individuelle Vermögen zahlreicher Nationalsozialisten. Wie diese Vermögenswerte beschlagnahmt, verwaltet und später (rück)-übertragen wurden, ist bislang allenfalls für die Restitution von ehemals jüdischem Besitz untersucht, in seinen gesamten Dimensionen jedoch geschichtswissenschaftlich unerforscht geblieben und soll am Beispiel der Freien und Hansestadt Hamburg erstmals detailliert nachgezeichnet werden. Die beiden beantragten Teilprojekte folgen in ihrer thematischen Ausrichtung den Schwerpunkten der alliierten Vermögenspolitik, die einerseits auf staatlich-institutionelles Eigentum, andererseits auf individuelles Vermögen ausgerichtet waren.Das erste Teilprojekt konzentriert sich auf die Übertragung des beschlagnahmten Reichsvermögens und des Vermögens der NS-Organisationen - ein zentrales Problem für die Transformation des nationalsozialistischen Herrschaftssystems in ein demokratisches, föderal gegliedertes Gemeinwesen, weil das Dritte Reich die Trennung von Staats- und Parteiinstitutionen tendenziell verwischt und zahlreiche Herrschaftsbereiche der Zuständigkeit des Reiches unterstellt hatte. Das Projekt soll vor allem die Praxis der Verwaltung von Vermögen und schließlich der Vermögenübertragung in den Blick nehmen und dabei prüfen, wie und in welchem Umfang Vermögen übertragen wurde, wer die Nutznießer des übertragenen NS- und Reichsvermögens waren und wie die neuen Eigentümer ehemaligen NS-Vermögens mit diesem materiellen Erbe umgingen. Zudem wird die zeitgenössische politische und juristische Debatte nachgezeichnet werden.Das zweite Teilprojekt untersucht den Umgang mit dem konfiszierten Individualvermögen von Nationalsozialisten in Hamburg. Es wirft zunächst einen Blick auf deren Vermögenssituation 1945 und analysiert anschließend den Umgang mit den konfiszierten Individualvermögen sowie die öffentlichen Auseinandersetzungen darüber. Dabei ist zu prüfen, in welchem Umfang das Vermögen mit dem Ende der Entnazifizierung wieder entsperrt und welche Geldbußen und Strafzahlungen verhängt wurden. Insgesamt ist zu fragen, ob auch in materieller Hinsicht von einer gesellschaftlichen Re-Integration der Nationalsozialisten und Rückkehr der NS-Eliten in die Bürgerlichkeit gesprochen werden kann.Für die beantragten Pionierstudien sollen die Freie und Hansestadt Hamburg bzw. die Britische Zone näher in den Blick genommen werden. Der Stadtstaat Hamburg ist als Untersuchungsraum vor allem für das Teilprojekt 1 von besonderem Interesse, weil hier die Landes- und Kommunalebene zusammenfielen und Hamburg als unmittelbarer Verhandlungspartner des Bundes um das ehemalige Reichsvermögen eine besonders herausgehobene Stellung zukam.Auf diese Weise soll für Hamburg als erster deutscher Stadt annäherungsweise eine materielle Gesamtbilanz der Vermögenswechsel vor und nach 1945 gezogen werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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