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Subjekt und Restitutionsphase spezifische Maximierung der motorischen Funktionen mit adaptiver transkranieller stochastischer und oszillierender Stimulation
Antragsteller
Professor Dr. Stephan A. Brandt; Professor Dr. Klaus Obermayer
Fachliche Zuordnung
Klinische Neurologie; Neurochirurgie und Neuroradiologie
Förderung
Förderung von 2013 bis 2017
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 239142454
Die transkranielle Hirnstimulation umfasst Verfahren zur nicht invasiven schmerzlosen Reizung des menschlichen Kortex. So bewirkt z.B. die unterschwellige, tonische Elektrostimulation des Gehirns mit transkranieller Gleichstromstimulation (tDCS) anhaltende Veränderungen der regionalen kortikalen Erregbarkeit. Die unterschiedlichen Effekte bei Stimulation mit Gleich-, Wechselstrom und Rauschen sind aus neurophysiologischer Sicht interessant und haben das Potential in der klinischen Neurologie und Neurorehabilitation bei Patienten eingesetzt zu werden sowie zu einem gemeinsamen Erklärungsmodell der verschiedenen Hirnstimulationsverfahren beizutragen. Unser Ziel ist es, die motorische Funktion bei gesunden Probanden optimal zu fördern, indem die basalen Stimulationsparameter 'Rauschen' und 'Oszillation' systematisch variiert und kombiniert werden. Durch die stochastische Optimierung dieser Stimulationsparameter anhand eines vordefinierten Messparameters motorischer Funktion (z.B. kortiko-muskuläre Kohärenz) und modellbasierter Stromdichteberechnungen (Finite- oder Kontur-Elemente) etablieren wir einen geschlossenen Regelkreis (tONS, transkranielle optimale Rausch Stimulation) zur Förderung motorischer Funktionen. Wir erwarten, dass tONS effizienter ist, als rein oszillatorische Stimulation oder Rauschstimulation in der spezifischen Modifizierung neuronaler Netzwerke (z.B. Geschwindigkeits- oder Genauigkeitssteigerung im Finger-Tapping). Zusätzlich wird eine navigierte Stimulationssoftware entwickelt, die sowohl einen präzisen als auch sicheren Einsatz im klinischen Kontext gewährleistet.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen