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Entwicklungsverwaltungsrecht. Dogmatik und Theorie eines Rechts der Entwicklungszusammenarbeit

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2006 bis 2008
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 24020674
 
Entwicklungszusammenarbeit ist das Sozialrecht in der Weltinnenpolitik des Übermorgen. In der heutigen Welt internationaler und transnationaler Kooperation ist sie dagegen ein faszinierendes Beispiel für globalisierte Problembearbeitung und ihre rechtlichen Herausforderungen.Das hier beantragte Forschungsprojekt soll die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Prinzipien der Entwicklungszusammenarbeit untersuchen. Es soll die Instrumente, Verfahren und Standards dieser Zusammenarbeit auf deutscher, europäischer und globaler Ebene analysieren und ihr Recht als das Recht einer transnationalen Leistungsverwaltung konzeptionalisieren.Dieses Entwicklungsverwaltungsrecht ist bislang kaum erforscht – und wirft doch in exemplarischer Weise Fragen nach den Steuerungsformen des Rechts in Zeiten der Globalisierung auf. Eine rechtliche Konzeption der Entwicklungszusammenarbeit verspricht insofern nicht nur ein neues Referenzgebiet für die allgemeine juristische Dogmatik, sondern zugleich Einsichten in die Theorie des Rechts in transnationalen Mehrebenensystemen.
DFG-Verfahren Forschungsstipendien
 
 

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