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Das Reichenauer Lehenbuch Abt Friedrichs von Wartenberg (1428-1453)

Fachliche Zuordnung Mittelalterliche Geschichte
Förderung Förderung von 2013 bis 2017
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 240912850
 
Das Vorhaben beinhaltet die fachgerechte Edition des Reichenauer Lehenbuches Abt Friedrichs von Wartenberg (1428-1453) und die Auswertung dieser Quelle unter herrschafts-, sozial- und rechtsgeschichtlichen Fragestellungen. Das 358 Seiten starke, im Generallandesarchiv Karlsruhe verwahrte Lehenbuch ist eine zentrale Quelle für die Herrschaftspraxis und die Schriftlichkeit der spätmittelalterlichen Reichenau. Es enthält Aufzeichnungen über mehrere tausend Belehnungsvorgänge aus der Regierungszeit Abt Friedrichs. Dabei wechseln kurze Belehnungsnotizen mit vollständigen Abschriften ganzer Lehenbriefe; ritterliche und bäuerliche Lehen stehen unterschiedslos nebeneinander. Die Volledition ermöglicht die Rekonstruktion des Geschäftsganges und der Arbeitsweise der Reichenauer Kanzlei. Es erfolgt eine genaue Identifikation der Lehenobjekte, um den Umfang des Reichenauer Grundbesitzes und seine wirtschaftliche Bedeutung zu ermitteln. Die Identifikation derjenigen Personen und Institutionen, die sich Reichenau durch die Belehnungen verpflichtete, erlaubt eine Rekonstruktion des Netzwerkes, auf das sich der Abt bei der herrschaftlichen Erschließung des westlichen Bodenseeraumes stützte. Das Vorhaben erfüllt ein Desiderat: Während die früh- bis hochmittelalterliche "Blütezeit" der Reichenau zu den prominenten Gegenständen der südwestdeutschen Landesgeschichte zählt, bestehen im Hinblick auf das Spätmittelalter bemerkenswerte Forschungsrückstände. Die Bearbeitung des Lehenbuches - die in der älteren Forschung bereits angemahnt wurde - wird aufzeigen, dass und inwiefern die Abtei Reichenau auf regionaler Ebene auch im Spätmittelalter weiterhin als wichtiger Machtfaktor wirksam war. Die Untersuchung ist grenzüberschreitend, insofern die deutsche und die schweizerische Seite des westlichen Bodenseeraumes betroffen sind.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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