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Die Ordnungen der evangelischen Trauung angesichts des Wandels von Kultur und Recht der Eheschließung

Fachliche Zuordnung Evangelische Theologie
Förderung Förderung von 2014 bis 2018
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 248414384
 
Die Trauungspraxis in den evangelischen Landeskirchen Deutschlands unterliegt seit Jahrzehnten einem vielfältigen Wandel. So sinkt die Zahl der Trauungen seit den 1970er Jahren deutlich, und zwar erheblich stärker als die Zahl der Eheschließungen insgesamt. Dazu prägen kulturelle Veränderungen, etwa die Tendenz zum Heirats-Event, die Erwartungen an den besonderen Ort wie die Gestalt des kirchlichen Rituals. Schließlich ist die Praxis der kirchlichen Trauung von Änderungen des staatlichen Ehe- und Familienrechts betroffen; so wird aktuell debattiert, ob angesichts der Gesetzgebung zu den Eingetragenen Lebenspartnerschaften nun auch in den evangelischen Kirchen gleichgeschlechtliche Paare öffentlich gesegnet, ja getraut werden sollten. Der religions- wie sozialkulturelle Wandel, der das Feld der Kasualien insgesamt prägt, lässt sich an der evangelischen Trauung in besonderer Weise studieren. Dabei kommt ihren rechtlichen Ordnungen eine Schlüsselstellung zu. Denn in diesen Ordnungen, den Agenden wie den Gesetzen und Verordnungen, die die Gestalt der Trauung wie die Zulassung zu ihr regeln, lässt sich im historischen Längsschnitt präzise erkennen, inwieweit die kirchliche Institution bereit ist, die allgemeine Transformation der Eheschließung für ihre eigene Praxis zu rezipieren, und wo sie sich zu jenem Wandel in Distanz halten will. In dieser Hinsicht sind nicht zuletzt die dienstrechtlichen Ordnungen zur Eheschließung der Pfarrerinnen und Pfarrer aufschlussreich. Das Verhältnis zwischen allgemeiner gesellschaftlicher Praxis der Eheschließung und der kirchlichen Institu-tion soll daher nicht, wie bisher üblich, am Wandel der Gottesdienstordnungen und der pastoralen Praxis, sondern an den Rechtsordnungen sowie deren innerkirchlicher Debatte in Synoden, Kirchenämtern und Pfarrkonventen untersucht werden. Die einschlägigen Materialien aus ausgewählten Landeskirchen in West- und Ostdeutschland, dazu die sog. Lebensordnungen der großen Kirchenbünde, sind daraufhin zu untersuchen, welche staatlichen Veränderungen, etwa des Scheidungsrechts (1977) oder des Personenstandsrechts (2001), und welche kulturellen Veränderungen, etwa hinsichtlich der Ehe zwischen Konfessions- und Religionsverschiedenen, in den Kirchen rezipiert werden. Wie werden die entsprechenden Transformationen, nicht zuletzt hinsichtlich der Gender-Differenz, dogmatisch, pastoraltheologisch, aber auch organisationspragmatisch wahrgenommen, und auf welche Weise wird dabei für die Eigenständigkeit der kirchlichen Trauung argumentiert? Auf diese Weise sind auch Klärungen hinsichtlich des Charakters und der Verbindlichkeit des kirchlichen Rechts der Kasualien zu erwarten. Insgesamt dient die Untersuchung einer vertieften Kooperation zwischen der Praktischen Theologie und den juristischen Disziplinen des Kirchen- wie des Ehe- und Familienrechts.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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