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Erwerbstätigkeit im Rentenalter? Instrumente zur Verbesserung der Beschäftigungschancen jenseits der Altersgrenze, Anregungen aus der schwedischen und finnischen Praxis

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2014 bis 2017
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 249919859
 
In Deutschland nimmt die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer zu, zugleich steigt die Regelaltersgrenze für den Bezug der Altersrente an. Auch Beschäftigungschancen für Personen, die trotz Überschreitens dieser Grenze weiterhin erwerbstätig sein wollen, werden mittlerweile eröffnet. Allerdings sind diesbezügliche Angebote noch weit seltener als sie sein müssten, wenn der voraussehbar steigenden Nachfrage der Rentenberechtigten entsprochen werden soll.In Veröffentlichungen der letzten Jahre werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes für diese Zurückhaltung verantwortlich gemacht. Unternehmen, die rentenberechtigte Mitarbeiter weiterhin beschäftigen würden, könnten durch die nicht modifizierte Geltung arbeits- und sozialrechtlicher Regeln daran gehindert werden. Als besonders flexibilitätshemmend werden dabei in der Regel die Geltung von Kündigungsschutzbestimmungen, die Befristungsbeschränkungen und der Diskriminierungsschutz angesehen. Ob dem mit einer Modifikation des Geltungsbereichs allgemeiner Gesetze begegnet werden sollte, oder ob andere Optionen die Flexibilisierungsinteressen adäquat befriedigen könnten, bleibt eine politische Entscheidung, die der Gesetzgeber zu treffen hat. Die Aufforderung, eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit für solche Arbeitnehmer zu ermöglichen, die dies wünschen, wird aber bereits geltend gemacht.Das beantragte Projekt soll mit Mitteln der Rechtsvergleichung den Vorrat möglicher Lösungen zu definieren helfen. In den nordeuropäischen Staaten bestehen bereits seit längerem praktische Erfahrungen bei der Verwirklichung eines Interessenausgleichs zwischen Unternehmen, Beschäftigten, den Sozialkassen und den Tarifparteien. Viel diskutiert wurde in jüngerer Zeit besonders das schwedische Modell, das auch den EuGH bereits beschäftigt hat; aber auch Finnland verfügt über eine lange Tradition der Regulierung von Rentnerbeschäftigung. Da beide Länder arbeitsrechtliche Bestimmungen nicht nur gesetzlich regulieren, sondern auch über ihre aktiven Sozialpartner umfassende tarifliche Vorgaben erstellen, wird auch die Frage nach der angemessenen Regelungsebene diskutiert: Während Finnland häufiger auf Gesetze zurückgreift, wird in Schweden oft der Tarifautonomie Vorrang eingeräumt. Gemeinsam ist den Regelungsmodellen jedoch, dass sie auf zusätzliche Anreize setzen, um rentenberechtigte Personen länger im Erwerbsleben zu halten.Das Projekt soll die in Schweden und Finnland jeweils etablierten arbeitsrechtlichen Instrumente vorstellen, mit denen solche Anreize geschaffen werden; es soll dann ihre Wirksamkeit diskutieren und die dafür gegebenenfalls erforderlichen Bedingungen herausarbeiten. Dabei ist der gemeinsame Vergleichsrahmen des EU-Arbeitsrechts zu berücksichtigen, an das alle verglichenen Rechtsordnungen gebunden sind. Soweit die EU in der Grundrechtecharta bindende Vorgaben schafft, die sich anhand der Richtlinien zur Altersdiskriminierung bei Einstellung und Entlassung oder zur Regelun
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Internationaler Bezug Schweden
 
 

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