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Auslandsbestechung. Eine strafrechtsdogmatische und rechtstatsächliche Untersuchung

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2014 bis 2018
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 250991292
 
Die Bestechung im ausländischen Geschäftsverkehr ist 'zu einem der größten Entwicklungshindernisse geworden, steht Erziehungs-, Gesundheits-, Ernährungs- und Wohnbauprogrammen im Wege, beeinträchtigt das Vertrauen in die staatlichen Institutionen, führt zum Verlust von Steuergeldern und zu unfairem Wettbewerb' (Pieth, 2010). Das World Bank Institute schätzt die Höhe der weltweit gezahlten Bestechungsgelder auf jährlich eine Billion Dollar und beziffert den hierdurch entstandenen Schaden auf ein 20-faches. Für Exportnationen wie Deutschland, die ein hohes Auftragsvolumen aus Schwellen- und Entwicklungsländern vorzuweisen haben, besteht - wie die Verfahren gegen Siemens oder Ferrostaal gezeigt haben - das Risiko von Auslandskorruption in besonderem Maße. Mit der Einführung des US-amerikanischen FCPA setzte sich zunehmend die politische Überzeugung von der Strafwürdigkeit transnationaler Korruptionszahlungen durch. Eine Vielzahl internationaler Übereinkommen (wie der OECD Konvention) und nationaler Gesetzesinitiativen (IntBestG, EUBestG, § 299 Abs. 3 StGB) zeugen von dem Bestreben, Fälle der Auslandsbestechung strafrechtlich zu sanktionieren. Trotz ihrer ökonomischen und normativen Bedeutung sind weltweit erhebliche Defizite in der Verfolgung von Auslandskorruption zu beobachten. Die Berichte der OECD Working Group on Bribery über die praktische Umsetzung der Konventionsvorgaben fallen zunehmend kritisch aus. In ihrem Bericht zum Stand der Strafverfolgung stellt Transparency International in 21 OECD-Ländern 'kaum oder keine Verfolgung' fest. Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, kommt es meist - auch bei hohen Bestechungssummen - zur Einstellung. Die offenkundige Divergenz zwischen legislativen Bemühungen und tatsächlicher Verfolgungspraxis wirft Fragen nach den Gründen für die defizitäre Sanktionierung transnationaler Bestechungsdelikte auf. Das Vorhaben möchte es sich zum Ziel setzen, Ursachen für die fehlende Effizienz staatlicher Strafverfolgung auf normativer und verfahrenspraktischer Ebene zu identifizieren. Im Rahmen der dogmatischen Betrachtung sollen kontroverse Aspekte des materiellen und prozessualen Rechts in den Blick genommen werden, die eine konsequente Anwendung der Tatbestände erschweren. Der normative Ansatz wird ergänzt durch eine empirische Untersuchung, die Hintergründe und Zusammenhänge der Auslandskorruption sowie die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften nachvollzieht. Durch eine Annäherung an die Phänomenologie der Auslandsbestechung und die Herausfordeurngen ihrer Strafverfolgung soll ein innovativer Beitrag zum Verständnis transnationaler Korruption geleistet werden. Das Vorhabens möchte Impulse für eine internationale Debatte über Reformen der staatlichen Anwendung und Umsetzung von Antikorruptionsvorgaben vermitteln. Ausgehend von den Ergebnissen der dogmatischen und empirischen Forschung sollen Vorschläge für Verbesserungen auf normativer, institutioneller und prozessualer Ebene entwickelt werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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