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Der Einfluss von Relaxin 2 auf korneale Stromanarben
Antragstellerin
Privatdozentin Dr. Ulrike Hampel
Fachliche Zuordnung
Augenheilkunde
Förderung
Förderung von 2014 bis 2019
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 258441555
Ziel des Projekts ist es, den Einfluss von Relaxin 2 (RLN2) auf die korneale Stromanarbenbildung zu untersuchen. Bisher konnten wir zeigen, dass das Hormon RLN2 in humaner Tränenflüssigkeit und in den Geweben der Augenoberfläche nachweisbar ist. Über die Interaktion mit spezifischen Rezeptoren kann RLN2 in vitro die Migrations- und Proliferationrate humaner Kornea- und Konjunktivaepithelzellen erhöhen und die Expression von Matrix Metalloproteinasen regulieren. In vivo Untersuchungen mit Hilfe eines murinen Korneaepithel-Defektmodels zeigten einen schnelleren Wundschluss unter Therapie mit rekombinantem RLN2. Die Ergebnisse verdeutlichen den positiven Effekt von RLN2 auf die Wundheilung des Korneaepithels. Es kommt allerdings bei Verletzungen der Hornhaut nicht nur zu Epitheldefekten, sondern es ist meistens auch das Korneastroma mitbetroffen, was als Komplikation eine Narbenbildung nach sich zieht. Auf diese Weise verursachte Korneanarben sind eine der Hauptursachen für Erblindung weltweit. Obwohl es Möglichkeiten zur Behandlung von Hornhautnarben gibt, bestehen derzeit kaum nicht-invasive Therapieansätze.Das beantragte Projekt wird klären, ob RLN2 in der Lage ist, die Stromanarbenbildung nach Hornhautverletzungen zu reduzieren oder sogar ganz zu verhindern und Stromanarben aufzulösen kann, die als Komplikation nach Hornhautverletzungen aufgetreten sind. Außerdem wird analysiert, ob RLN2 einen Einfluss auf die korneale Neovaskularisation hat. Die Untersuchungen werden in vitro mit Hilfe von primären humanen und murinen Fibroblasten sowie in vivo mittels eines etablierten murinen Verätzung-induziertes Hornhautnarbenmodels und eines murinen Naht-induzierten Neovaskularisationsmodels der Hornhaut durchgeführt.Das Projekt soll dazu dienen, neue Therapieoptionen zur Behandlung von Verletzungen und Narben der Hornhaut zu entwickeln.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen