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Koordinationsfonds
Antragsteller
Professor Dr. Stefan Traub
Fachliche Zuordnung
Politikwissenschaft
Förderung
Förderung von 2014 bis 2022
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 240285356
Ziel der DFG-Forschergruppe „Bedarfsgerechtigkeit und Verteilungsprozeduren“ ist es, auf der Grundlage experimenteller Evidenz Beiträge zu einer positiven und einer informierten normativen Theorie der Bedarfsgerechtigkeit zu liefern. Im Mittelpunkt des Forschungskonzeptes von FOR 2104 steht das Bedarfsprinzip. Das Bedarfsprinzip besagt, dass die Verteilung von Gütern und Dienstleistungen von der Befriedigung anerkannter Bedarfe regiert werden soll. Die 1. Förderhase hat gezeigt, dass das Bedarfsprinzip ein zentrales Prinzip in Verteilungssituationen darstellt, aber in unterschiedlicher Form angewendet werden kann. Ausgrenzungen und Begrenzungen der Reichweite des Bedarfsprinzips sind ebenso möglich wie verschiedene Formen der Differenzierung. In der 2. Förderphase stehen dementsprechend unterschiedliche Konzeptionen der Bedarfsgerechtigkeit im Mittelpunkt, die sich aus Heterogenität – also unterschiedlichen Gruppenmitgliedschaften, die auf erworbenen oder zugeschriebenen Eigenschaften basieren – ergeben bzw. an diese anknüpfen. Es wird zu überprüfen sein, welchen Reichweiteneinschränkungen das Bedarfsprinzip unterliegt, welches Ausmaß an Differenzierung und anerkennungsfähiger Begründung auftritt und ob es auch in Gegenwart ausgeprägter Heterogenität konsistent ermittelte, legitime, stabile und nachhaltige Verteilungsergebnisse erzeugt.
DFG-Verfahren
Forschungsgruppen
Teilprojekt zu
FOR 2104:
Bedarfsgerechtigkeit und Verteilungsprozeduren