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Bewertung der entwicklungsophthalmologischen Beiträge des im Nationalsozialismus verfolgten ersten Direktors der Universitäts-Augenklinik in Münster und Veröffentlichung seines nicht vervollständigten Lebenswerks, der Monographie zur Papilla nervi optici.
Antragsteller
Professor Dr. Solon Thanos
Fachliche Zuordnung
Augenheilkunde
Wissenschaftsgeschichte
Wissenschaftsgeschichte
Förderung
Förderung von 2015 bis 2017
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 263938140
Professor Aurel von Szily, Oberarzt an der Universitäts-Augenklinik in Freiburg in Br. erhielt im Jahre 1924 einen Ruf auf die Leitung der neu gegründeten Universitäts-Augenklinik an der WWU Münster. Als Direktor stand er dieser Augenklinik bis zum Jahre 1935 vor. 1935 wurde er nach dem Reichsbürgegesetz zunächst beurlaubt, dann seines Amtes enthoben. Er verblieb in Münster und versuchte vergeblich bis zum Jahre 1938 seinen Augenarztberuf außerhalb der Universität wahrzunehmen, zumal sein Lehrstuhl mit einem Nachfolger besetzt war. 1939 wanderte von Szily nach Budapest aus. Dort arbeitete er weiter an einer Monographie zur Papilla nervi optici und zu Missbildungen am Sehnerv. Dieses Werk von über 2.000 Seiten und Hunderten von Abbildungen wurde zwar von ihm handschriftlich 1944 vollendet, doch durch seinen plötzlichen Tod bis auf eine kurze Zusammenfassung 1955 nie veröffentlicht. Nach einer Odyssee des Werkes auf Initiative seiner Frau kam Szilys Nachlass von Budapest über Bern, Frankfurt a. M. und Halle nach Jahrzehnten nach Münster, erlitte allerdings herbe Verluste von etwa einem Drittel des Materials. Die Monographiereste, die Originalabbildungen für die graphische Darstellung in der Monographie sowie der restliche Nachlass von A. v. Szily sind in einem noch nicht geordneten Zustand und bedürfen einer fürsorglichen wissenschaftlichen Zuwendung und Ausarbeitung, denn es geht darum das Werk eines sehr prominenten Ophthalmologen des 20sten Jahrhunderts und gleichzeitig vielseitigen Forschers zu durchleuchten, das plötzlich durch das NS-Regime beendet wurde, und das auch in der Nachkriegszeit aus der Sicht des Antragstellers nicht genügend gewürdigt wurde.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen