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Voraussetzungen für motorisches Lernen bei Patienten mit zerebellärer Ataxie.

Fachliche Zuordnung Klinische Neurologie; Neurochirurgie und Neuroradiologie
Kognitive, systemische und Verhaltensneurobiologie
Förderung Förderung von 2015 bis 2019
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 268201366
 
Die Therapie der zerebellären Ataxie ist unverändert schwierig. Im Vordergrund der Behandlung steht die Physiotherapie. In den letzten Jahren konnten erstmals eine Reihe von gut kontrollierten Studien belegen, dass Patienten mit zerebellären Ataxien von Physiotherapie profitieren. Anders als in der Therapie von Patienten nach zerebralen Schlaganfällen, gibt es nur sehr wenige Informationen darüber, welche Art des Trainings bei welchen Untergruppen von Ataxie-Patienten zu einem größtmöglichen Erfolg führt, und wie man den Lernerfolg zusätzlich verbessern könnte. Hier setzt das vorliegende Projekt an. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass langsame motorische Lernprozesse bei Patienten mit zerebellären Erkrankungen möglicherweise erhalten sind. Wir untersuchen mithilfe von Arm-Adaptationsexperimenten, unter welchen langsamen Lernbedingungen Patienten den größten Lernerfolg haben. Gleichzeitig überprüfen wir, ob die Effekte nachhaltig sind, d.h. auch eine Woche nach dem Training erhalten bleiben. Weiterhin gehen wir mithilfe hochaufgelöster struktueller Magnetresonanztomographie (MRT) der Frage nach, ob ein Lernerfolg insbesondere bei den Patienten zu erwarten ist, bei denen die Kleinhirnkerne weitgehend intakt sind. Das dritte Ziel der Untersuchung ist zu überprüfen, inwieweit der Trainingserfolg durch die gleichzeitige Applikation einer nicht-invasiven Stimulation (transkranielle direkte Gleichstromstimulation, tDCS) des Kleinhirns oder sensomotorischer zerebraler Areale verbessert werden kann. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, evidenz-basierte Kriterien für die Physiotherapie von zerebellären Ataxien zu entwickeln.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Internationaler Bezug Israel
ausländischer Mitantragsteller Professor Dr. Opher Donchin
 
 

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