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Fallkonstitutive Urteilsbildung am Beispiel von Kindeswohlgefährdungseinschätzungen – das Zusammenwirken von Jugendämtern und Familiengerichten

Fachliche Zuordnung Erziehungswissenschaftliche Sozialisations- und Professionalitätsforschung
Förderung Förderung von 2015 bis 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 269325691
 
Im Vorgängerprojekt des hier beantragten Forschungsvorhabens konnte auf Basis ethnographischer Beobachtungen eine Heuristik rekonstruiert werden, die zeigt, wie Kinderschutzfachkräfte bei der Verdachtsabklärung Sense-Making betreiben und zu der Entscheidung gelangen, ob sie einen Fall abschließen oder eine erzieherische Hilfe vergeben. Die Heuristik zeigt zugleich, welchen zentralen Stellenwert die Gerichte in der Urteilspraxis einnehmen – sei es antizipierend im Urteil der Fachkräfte, oder formal bei der Anrufung des Gerichts. Kinderschutzfachkräfte bilden u.a. mit Richter*innen ein »Urteilsnetzwerk«. Dieses Sense-Making in Urteilsnetzwerken soll im zu beantragenden Folgeprojekt genauer mit Blick auf das Zusammenwirken von Jugendämtern und Familiengerichten ethnographisch untersucht werden. Damit wird das theoretical sampling des Vorgängerprojektes konsequent fortgeführt. Das Forschungsvorhaben verfolgt folgende Ziele:(1) Untersuchung des Sense-Making der Fachkräfte im Vorfeld von Verhandlungen und Erörterungen vor Gericht. Es sollen vor allem Teamsitzungen, kollegiale Beratungen, Flurgespräche etc. ethnographisch untersucht werden, die bereits vor Anrufung des Gerichts stattfinden, um die Auswirkungen, die die Antizipation des Gerichts bereits im Vorfeld haben, zu untersuchen.(2) Detaillierte ethnographische Untersuchung sozialpädagogischer Erörterungen vor dem Familiengericht. Erörterungen und Verhandlungen vor Gericht sind ein zentraler Ort, an dem als solche konstruierte "Gefährdungen" bzw. "Schädigungen" konkret interdisziplinär verhandelt werden, so dass analysiert werden kann, inwiefern die Fachkräfte ihre Urteilspraxis, die im Vorgängerprojekt in der Heuristik expliziert worden ist, vor Gericht thematisieren bzw. deren Ergebnisse in eine "gerichtstaugliche" Argumentation überführen.Hauptziel ist die Rekonstruktion der Übersetzungsleistung der Fachkräfte, durch die es gelingt, die Konstruktion eines "offensichtlichen Schadens" von einem grundsätzlich prekären Status in ein belastbares „Beweismittel“ zu überführen und die Geltendmachung von "Kindeswohlgefährdung" anhand der durch die Heuristik ermittelten "Schädigungen" auf der Grundlage einer (De-)Gradierung von elterlicher Kooperationsbereitschaft zu betreiben.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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