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Personale Risikovorsorge im Polizei- und Ordnungsrecht

Antragsteller Dr. Benjamin Rusteberg
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2015 bis 2020
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 270317115
 
Das Ziel des Vorhabens besteht in der Entwicklung einer Dogmatik der personalen Risikovorsorge im Polizei- und Ordnungsrecht. Den Gegenstand des Vorhabens bilden diejenigen polizei- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen, die Eingriffe in die Grundrechte einer bestimmten Person an die Prognose knüpfen, dass diese Person sich zukünftig rechtswidrig verhalten werde. Neben Maßnahmen der Informationsvorsorge, die an eine derartige Prognose anknüpfen, betrifft dies vor allem Maßnahmen, die als gefährlich angesehenen Personen die Vornahme von allgemein als rechtskonform angesehenen Handlungen untersagen. Die Untersagung dieser Handlungen beruht dabei auf der Prognose, dass die handelnde Person die durch die untersagte Handlung geschaffene Situation anderenfalls dazu nutzen würde, weitere Handlungen vorzunehmen, die allgemein, d.h. unabhängig von der handelnden Person, als rechtswidrig zu beurteilen wären und zu einer Rechtsgutsgefährdung führen würden. Die davon umfassten Maßnahmen reichen vom polizeilichen Präventivgewahrsam über die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit bis zum Erfordernis der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr.Mit der zu erarbeiteten Dogmatik einer personalen Risikovorsorge soll kein neuer Typus von Sicherheitsmaßnahmen propagiert werden. Diese Maßnahmen stellen vielmehr seit jeher einen festen Bestandteil des Polizei- und Ordnungsrechts dar. Die mit ihnen in praktischer wie normativer Hinsicht verbundenen Probleme werden in der Rechtswissenschaft bislang aber weder wahrgenommen noch thematisiert. Dem Vorhaben geht es also darum, eine bereits jetzt vielfach geübte Praxis zu erfassen, zu analysieren und im Ergebnis auf eine stabilere rechtsstaatliche Grundlage zu stellen. Ziel ist es, die personale Risikovorsorge erstmals als eigenständiges Regelungsgebiet zu etablieren.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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