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Strafrechtliche Sanktionen in Europa: Leitlinien für die Ausgestaltung und Umsetzung von EU-Rechtsakten

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2015 bis 2020
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 274138510
 
Das vorliegende Projekt hat die Formulierung von Leitlinien für eine künftige Harmonisierung strafrechtlicher Sanktionen in der Europäischen Union zum Ziel. Diese sollen primär dem europäischen Gesetzgeber Orientierung bieten, aber auch den nationalen Gesetzgebern eine Hilfestellung bei der Umsetzung von Richtlinien sowie einen Anstoß zu europarechtsfreundlichen Reformen ihrer Sanktionssysteme und -praktiken liefern. Bislang lag das Hauptaugenmerk bei der europäischen Strafrechtsharmonisierung vor allem auf der Tatbestandsseite, also der Frage, ob ein bestimmtes Verhalten mit Strafe bedroht sein soll. Die Vorgaben zu den Rechtsfolgen, also der Frage, wie das inkriminierte Verhalten bestraft werden muss, bleiben in den bisherigen europäischen Rechtsakten recht oberflächlich und ungenau. Dabei sind gerade die Rechtsfolgen für die Einschätzung der Schwere einer Tat von maßgeblicher Bedeutung: Sie bringen nicht nur deren Unwertgehalt zum Ausdruck, sondern entscheiden auch maßgeblich über die Konsequenzen vor allem für den Straftäter selbst. Bestehen insoweit erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, hat dies zur Folge, dass die Harmonisierung weitgehend wirkungslos bleibt. Dies läuft jedoch dem maßgeblichen Ziel der EU zuwider, einen einheitlichen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen. Das vorliegende Projekt macht es sich deshalb zur Aufgabe, einerseits die Bedeutung strafrechtlicher Sanktionen im derzeit geltenden Unionsrecht sowie andererseits anhand eines breiten Rechtsvergleichs die Unterschiede und Gemeinsamkeiten des Sanktionenrechts in den Mitgliedstaaten zu untersuchen. Anhand dieser Erkenntnisse sollen dann fundierte Leitlinien - etwa in Gestalt von model rules - für eine effektive, aber gleichzeitig das nationale Recht möglichst schonende Harmonisierung des europäischen Sanktionenrechts herausgearbeitet werden. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf den Gebieten, in denen der Union bereits heute die Kompetenz zukommt, Harmonisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig soll aber auch aufgezeigt werden, welchen Einfluss bislang nicht harmonisierte Bereiche auf Angleichungsmaßnahmen haben und wo eine Erweiterung der Kompetenzen für die Union in Zukunft erforderlich oder wünschenswert wäre. Um eine möglichst breite Basis für den Rechtsvergleich und die Herausarbeitung der Leitlinien zu gewährleisten, werden an dem Projekt insgesamt 23 Strafrechtsexperten vor allem aus Europa, aber auch den USA, Südamerika und Japan mitarbeiten. Den Kern der Gruppe bilden dabei die Mitglieder der unter anderem vom Antragsteller mitbegründeten European Criminal Policy Initiative, einer Gruppe hochqualifizierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 14 europäischen Staaten, die in der Vergangenheit bereits zwei sehr erfolgreiche Projekte zum europäischen Strafrecht verwirklichen konnte.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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