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Rechtliche Verschränkungen und Konflikte zwischen raumgebundenen Kulturgüterschutz und dem Umwelt- und Planungsrecht

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2006 bis 2010
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 27561991
 
Die wechselseitigen Beziehungen zwischen raumbezogenem Kulturgüterschutz und Umwelt- und Planungsrecht zeigen sich nicht nur auf völkerrechtlicher Ebene etwa durch die UNESCO-Welterbekonvention, die schon ihrem Titel nach sowohl das Kultur- als auch das Naturerbe der Welt schützt. Auch im deutschen Recht wird der zwingende Zusammenhang beider Rechtsmaterien vor allen Dingen aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben in immer mehr Gesetzen offenbar. Beispiele finden sich etwa im Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung, im Bauplanungsrecht bei der Aufstellung der Bauleitpläne sowie im Bundes-Immissionsschutzgesetz als einem der ältesten originären Umweltschutzgesetze in der Bundesrepublik Deutschland, das bereits in der Definition des zentralen Begriffs der Immission den Bezug zum Kulturgüterschutz deutlich herstellt. Weitere Berührungspunkte finden sich darüber hinaus im Bereich der durch Landesgesetz geschützten Garten- und Bodendenkmäler auf der einen, und den nach dem BNatSchG vorgesehen Naturdenkmälern auf der anderen Seite. In dem beantragten Forschungsprojekt sollen die Gemeinsamkeiten dieser beiden Rechtsgebiete analysiert und herausgearbeitet werden. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf der Analyse der verschiedenen Schutzmechanismen im Umwelt- wie im Kulturgüterschutzrecht sowie der Möglichkeit gegenseitiger Synergieeffekte liegen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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