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Liturgische Akteure: Normen und gottesdienstliche Praxis

Fachliche Zuordnung Katholische Theologie
Förderung Förderung von 2015 bis 2020
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 276484990
 
Niemand außer Papst und Bischöfen darf nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern, so legt es die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (SC) fest. Die empirische Wirklichkeit zeigt, dass diese Forderung in den Gemeinden vor Ort nicht unbedingt eingehalten wird. Das Forschungsprojekt untersucht, wie Professionelle, die einen kirchlichen Auftrag haben, liturgischen Feiern vorzustehen, normative Vorgaben zur Liturgie anwenden und was sie dazu führt, von diesen Vorgaben abzuweichen und Veränderungen vorzunehmen. Das Projekt will zeigen, ob und welche Wahlmöglichkeiten in Anspruch genommen und ob und welche Ergänzungen, Abwandlungen oder Abweichungen vorgenommen werden. Dabei ist von besonderem Interesse, wie Vorgaben interpretiert werden und welche Motive und Einsichten dabei handlungsleitend sind. Aufgrund der Professionalität der Handelnden geht die Untersuchung davon aus, dass die Akteure ihre Praxis plausibel machen und rational begründen können. Wie sie das tun, will diese Untersuchung mit Hilfe eines qualitativ-empirischen Designs erforschen, das mit leitfadengestützten Interviews arbeitet. Befragt werden ca. 100 Professionelle (Frauen und Männer) in vier deutschen Diözesen, die einen liturgischen Vorsteherdienst ausüben. Die Interviews werden mit Hilfe der Grounded Theory und entsprechender Software computergestützt analysiert. Mit der Erforschung der Rezeption liturgischer Konzepte wird ein bislang noch nicht bearbeiteter, fundamentaler Beitrag zum Verständnis der Wirkungsgeschichte der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils geleistet.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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