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Beschränkte Haftung für unerlaubte Handlungen

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2015 bis 2019
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 278732151
 
Das Forschungsprojekt -Beschränkte Haftung für unerlaubte Handlungen- widmet sich dem rechtspraktischen Herzstück des Gesellschaftsrechts: der gesetzlichen Haftungsbeschränkung. Mit diesem Begriff wird verkürzt eine gesetzliche Haftungsordnung bezeichnet, die für Gesellschaftsverbindlichkeiten über die unbeschränkte Haftung der Gesellschaft hinaus keine Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen vorsieht. Dieses für Kapitalgesellschaften prinzipiell anerkannte Institut soll einer grundlegenden Analyse unterzogen werden, die sich auf unfreiwillige Gesellschaftsgläubiger fokussiert, also Gläubiger, die sich die Gesellschaft nicht als Schuldnerin ausgesucht haben. Das deutsche Gesetzesrecht bezeichnet diese in der institutionenökonomischen Debatte sogenannten -tort creditors- oder -deliktischen Gläubiger- als Inhaber von -Forderungen aus unerlaubten Handlungen-. Die Aufgabenstellung des Projekts besteht folglich darin, zu ergründen, inwieweit die gesetzliche Haftungsbeschränkung gegenüber unfreiwilligen Gesellschaftsgläubigern rechtlich gilt und aus ökonomischer Vernunft gelten sollte. Die gesetzliche Haftungsbeschränkung wird seit längerem aus institutionenökonomischer Sicht dafür kritisiert, dass sie bestimmte Haftungskosten eines Unternehmens nicht den gewinnberechtigten Gesellschaftern, sondern der Allgemeinheit aufbürdet. Gegenüber unfreiwilligen Gläubigern stellt sich dieses Problem in voller Schärfe, weil diese die haftungsbeschränkte Gesellschaft gleichsam als Schuldnerin aufgedrängt bekommen, ohne sich gegen ihr Insolvenzrisiko absichern zu können. Augenscheinlich werden hier Anreize zu fremdschädigendem Verhalten gesetzt, die marktwirtschaftliche Parallelisierung von Gewinn und Risiko aufgegeben und das Ordnungssystem des Deliktsrechts geschwächt. Das Ziel des Forschungsprojekts besteht darin, die genannten institutionenökonomischen Zweifel an der gesetzlichen Haftungsbeschränkung einerseits theoretisch zu untersuchen und andererseits in die Rechtsdogmatik zu übertragen. Die theoretische Untersuchung setzt bei einer qualitativen und residuell auch quantitativen Analyse der einzelnen Vorteile und Kosten der gesetzlichen Haftungsbeschränkung an. Zur rechtsdogmatischen Übertragung wird als Arbeitshypothese eine proratarische Durchgriffshaftung der Gesellschafter für deliktische Verbindlichkeiten der Gesellschaft konstruiert und an bestehendes Gesetzes- und Richterrecht normativ angeknüpft. Mit diesem zweifachen Vorgehen verbindet sich die Hoffnung, die Institute der gesetzlichen Haftungsbeschränkung und der Forderung aus unerlaubter Handlung für sich und in ihrem Zusammenwirken besser zu verstehen sowie ihre Wertungsgrundlagen deutlicher herausarbeiten zu können als dies bisher geschehen ist. Dazu soll ein rechtswissenschaftlicher Beitrag zur Steigerung internationaler Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility) geleistet werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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