Limited liability for corporate torts
Final Report Abstract
Das Projekt „Beschränkte Haftung für unerlaubte Handlungen“ verfolgte im Ausgangspunkt einen kombiniert institutionenökonomischen und rechtsdogmatischen Ansatz, indem es Grund und Rechtfertigung der institutionellen Haftungsbeschränkung mit Blick auf deliktsrechtliche Gesellschaftsgläubiger infrage stellte. Diese Perspektive erwies sich als zu eng, ist die Haftungsbeschränkung doch mit dem Trennungsprinzip sowie dem Institut der juristischen Person überhaupt fundamental zu einem diskursiven Amalgam verknüpft. Deshalb war eine rechtsvergleichende Ideen- und Ideologiegeschichte dieses Wirkungsdreiecks zu leisten. Darauf basierend wurde eine umfassende Untersuchung des Trennungsprinzips im positiven Recht durchgeführt. Diese ergab, dass nahezu immer dann, wenn das Recht von einem materiellen Ausgangspunkt mit juristischen Personen umgeht, diese mit Ihren Gesellschaftern zu einer Wertungseinheit konsolidiert werden. Das Trennungsprinzip hat seinen Platz somit allein in der formalen Ordnung von Schuld- und Rechtsverhältnissen, kann hingegen insbesondere nicht als dogmatische oder wertende Grundlage der Haftungsbeschränkung herhalten. Beraubt einer solchen formalen Fundierung greifen daher alle institutionenökonomischen Vorbehalte gegen die Haftungsbeschränkung mit Blick auf unwillentliche, insbesondere deliktsrechtliche Gesellschaftsgläubiger vollends durch, was sich positivrechtlich in der wachsenden Zahl von Durchgriffshaftungstatbeständen niederschlägt. Diese, von gesellschaftsrechtsdogmatischen Denkverboten und -gewohnheiten befreite, ökonomische Analyse der institutionellen Haftungsbeschränkung ist nun zu leisten und wird vom Antragsteller gerade geleistet. Sie ist Teil der Veröffentlichungsfassung der Projektmonografie „Kapital als Verantwortung“ bei Mohr Siebeck, Reihe „Jus Privatum“.
Publications
- Menschenrechtsklagen gegen deutsche Unternehmen in: ZGR 2017, 509-526
Chris Thomale, Marc-Philippe Weller
(See online at https://doi.org/10.1515/zgr-2017-0022) - Von der bedingten Rechtsperson zum unbedingten Frieden der Völker – Exegetische Betrachtungen zu Gustav Radbruchs Rechtsphilosophie in: Rechtswissenschaften 2017, 25-44
Chris Thomale
(See online at https://doi.org/10.5771/1868-8098-2017-1-25) - Vorrang der Leistungsbeziehung – eine rechtsrealistische und rechtsdogmatische Kritik in: AcP 217 (2017), 246-293
Chris Thomale, Anton S. Zimmermann
(See online at https://doi.org/10.1628/000389917X14944864912362) - Crypto-Securities Regulation: ICOs, Token Sales and Cryptocurrencies under EU Financial Law in: ECFR 2018, 645-696
Chris Thomale, Philipp Hacker
(See online at https://doi.org/10.1515/ecfr-2018-0021) - Der gespaltene Emittent – Ad-hoc-Publizität, Schadenersatz und Wissenszurechnung – Mohr Siebeck Verlag, Reihe „Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht“ Tübingen 2018, XII + 204 Seiten
Chris Thomale
(See online at https://doi.org/10.1628/978-3-16-156348-5)