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Familienvermögensplanung

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2015 bis 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 281070100
 
Gegenstand des beantragten Forschungsprojektes ist das Anliegen einer über die eigene Person hinausgehenden Vorsorge sowie einer generationenübergreifenden Erhaltung von Vermögensgesamtheiten in der Familie und für die Familie. Die Umsetzung dieses Anliegens in juristische Strukturen soll als Familienvermögensplanung bezeichnet werden; dieser Arbeitsbegriff soll sowohl den Prozess der planenden Überlegungen und Entscheidungen als auch das juristische Ergebnis abdecken. Vorsorge ist aus volkswirtschaftlicher Sicht grundsätzlich erwünscht, schon allein weil sie die sozialen Netze entlastet. Demgegenüber gibt es hinsichtlich der Perpetuierung von Vermögenseinheiten Vorbehalte. Dies könnte eine Erklärung dafür bieten, dass es kein gesetzliches Ordnungsmodell für Vermögensplanung gibt. Vermögensplanung erfolgt infolgedessen in Form privatautonomer Gestaltung und liegt daher in den Händen der Kautelarpraxis.Die zentrale Forschungsfrage lautet, ob und inwieweit das Individuum frei ist und frei sein sollte, für seine Lebensspanne und darüber hinaus sein Vermögen dauerhaft als Familienvermögen zu konstituieren und umgekehrt welche Grenzen ihm gesetzt sind bzw gesetzt werden sollen. Den entscheidenden Einschnitt bildet de lege lata, neben der Beendigung von Ehe und Partnerschaft, der Tod. Die grundsätzlich gewährte Testierfreiheit wird faktisch durch die schuldrechtlichen Pflichtteilsansprüche nächster Angehöriger beschränkt. Sind nicht ausreichend freie Mittel zur Befriedigung der Pflichtteilsansprüche vorhanden und lassen sich die Berechtigten auch zu keinem Verzicht bewegen, scheitert die Familienvermögensplanung. Die Kautelarpraxis versucht freilich, diese erbrechtlichen Grenzen zu entschärfen und zu unterlaufen; eine besondere Rolle spielt dabei das Institut der Stiftung. Stets steht die Frage nach der nachhaltigen juristischen Belastbarkeit entsprechender Konstruktionen im Raum. In der Wissenschaft werden bisher einzelne Fragen der Vermögensplanung isoliert wahrgenommen und dann dem Gesellschaftsrecht (Gesellschafternachfolge), dem Erbrecht (Pflichteilsergänzungsanspruch) oder dem Familienrecht (Folgen der Ehescheidung) zugeordnet; vorherrschend ist dabei meist die Perspektive von Anspruchspositionen einzelner Rechtssubjekte. Es fehlt aber bisher eine Gesamtschau und Durchdringung aus der Perspektive der vorausschauenden Planung. Diese soll für Österreich, die Schweiz und Deutschland mit dem vorliegenden Projekt geleistet werden. Die sich stellenden Fragen sollen im Gesamtzusammenhang der vorausschauenden Familienvermögensplanung mit Hilfe standardisierter Fragenkataloge und auf der Grundlage typisierender Fallbeispiele jeweils zunächst für die drei Rechtsordnungen aufgearbeitet, analysiert und systematisiert werden; auf dieser Grundlage soll dann eine rechtsvergleichende Studie für die deutschsprachige Rechtsgemeinschaft unternommen werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Internationaler Bezug Österreich
Mitverantwortlich Professor Dr. Martin Schauer
 
 

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