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Verfahrenstheorie - Ein Versuch zur Kartierung der Beschreibungsangebote für rechtliche Verfahrensordnungen

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2015 bis 2016
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 282333498
 
(1) Für das Rechtsgebiet des Verfahrensrechts wird im Ersten Teil der Arbeit wissenschaftstheoretisch herausgearbeitet, welche unterschiedlichen Fragestellungen hier verfolgt werden können. Hier ergibt sich, dass neben der (Verfahrens-)Rechtsdogmatik - als anwendungsbezogener rechtswissenschaftlicher Gebrauchsdisziplin in Teilnehmerperspektive - auch andere Fragen an Verfahrensordnungen gestellt werden können (und tatsächlich vielfach bereits untersucht werden), für deren wissenschaftstheoretische Beschreibung und Verortung ich den Begriff ¿Verfahrenstheorie" einführe.Die normwissenschaftlichen Forschungsfragen innerhalb der Verfahrenstheorie definieren den hier - soweit ersichtlich - erstmals beschriebenen und s.g. Bereich der ¿juridischen Verfahrenstheorie"; sie verdienen zusätzliche Aufmerksamkeit. Juridische Verfahrenstheorie kann Rechtsnormen in verschiedene Kontexte hineinstellen, insbesondere fragen, warum sie bestimmte Anordnungen treffen, und auf diese Weise zur Beschreibung von Sinnhorizonten und zu Bewertungen kommen, die der Dogmatik in ihrer ausschließlichen Anwendungsbezogenheit unzugänglich bleiben müssen. Juridische Verfahrenstheorie kann innerhalb der Verfahrensrechtswissenschaften insoweit als ¿Reflexions-" und, weil sie Möglichkeiten der Verknüpfung mit Erkenntnissen unterschiedlicher Herkunft bereitstellt, als ¿Relaisdisziplin" zu den Nachbarwissenschaften fungieren. Dies steht im Kontext der rechtswissenschaftstheoretisch erörterten Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen von Interdisziplinarität unter den Wissenschaften vom Recht. (2) Die Arbeit schließt an die wissenschaftstheoretische Analyse einen Zweiten Teil gleichen Gewichts an, der inhaltlich in die juridische Verfahrenstheorie einsteigt und die Themenfelder zu kartieren versucht, die eine dogmatiktranszendierende Untersuchung von Verfahrensrechtsnormen umfassen kann. Hier wird nicht unmittelbar an die bislang angebotenen und im Ersten Teil erörterten gesamthaften verfahrenstheoretischen Deutungsmuster (etwa: ¿Verfahrensmaximen", ¿Verfahrenszwecke") angeknüpft, sondern ein neuer Zugriff anhand der verschiedenen sachlichen Regelungsgegenstände unternommen. Hier bilden Organisation der verfahrenden Stellen (¿Verfahrensaufbaurecht"), Ablauf des Verfahrens (¿Verfahrensablaufrecht") und Stellung der Beteiligten (¿Verfahrensbeteiligtenrecht") die zentrale Gliederung. In diesen drei hauptsächlichen Bereichen werden die Erkenntnispotenziale juridischer Verfahrenstheorie als Reflexions- und Relaisdisziplin anhand einer Vielzahl von Einzelthemen exemplifiziert. So geben etwa verfahrensrechtliche Vorgaben zur Entscheidungsfindung (nach juridischen/nichtjuridischen Maßstäben, mit/ohne Entscheidungsspielräume) Anlass zur Verbindung mit rechts(gewinnungs- und -struktur)theoretischen Konzepten oder bieten beispielsweise mündliche Verhandlungen mit ihren spezifischen Symboliken (Sitzordnung, Amtstracht, formalisierte Reden) Anknüpfungspunkte zu kulturwissenschaftlichen Diskursen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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