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Die Störwirkung von devianten und wechselhaften auditiven Distraktoren im direkten Vergleich: Ein kritischer Test von Modellen der auditiven Ablenkung
Antragsteller
Dr. Raoul Bell
Fachliche Zuordnung
Allgemeine, Kognitive und Mathematische Psychologie
Förderung
Förderung von 2015 bis 2018
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 284227121
Das Duplex-Modell wird in vielen Publikationen als Standardmodell zur Erklärung von Phänomenen der auditiven Ablenkung akzeptiert. Das Modell unterscheidet zwischen zwei Arten der Störung von Arbeitsgedächtnisleistungen durch auditive Distraktoren: Die Störung durch wechselnde auditive Distraktoren (der Changing-State-Effekt) wird mit der präattentiven, obligatorischen Verarbeitung von Reihefolgeinformationen innerhalb der Distraktoren erklärt, die mit der kurzfristigen Aufrechterhaltung von Reihefolgeinformationen der Zielitems interferiert. Die Interferenz durch deviante Distraktoren, die eine reguläre Sequenz gleichartiger Distraktoren unterbrechen (der Devianzeffekt), wird auf Aufmerksamkeitsablenkung zurückgeführt. Eine Alternative zu diesem Modell stellt die Annahme dar, dass beide Phänomene auf Aufmerksamkeitsablenkung zurückzuführen sind. Auf den ersten Blick erscheint die zweite Erklärung etwas attraktiver, da sie mit sparsameren Annahmen auskommt. Allerdings wird die Unterscheidung von zwei fundamental unterschiedlichen Formen der auditiven Ablenkung scheinbar durch Dissoziationsbefunde erzwungen, die für eine funktionale Unterscheidung beider Phänomene sprechen. Ein genauere Analyse dieser Befunde zeigt aber, dass nicht alle dieser Befunde klar zugunsten des Duplex-Modells interpretiert werden können, da Alternativerklärungen möglich sind und sich Vergleiche oft auf methodisch unterschiedliche Studien beziehen. Hier setzt das beschriebene Forschungsvorhaben an. Ziel des Forschungsvorhabens ist, die Grundannahmen beider Modelle fair und kritisch in einer Serie von Experimenten zu prüfen, in denen der Changing-State-Effekt und der Devianzeffekt direkt verglichen werden.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen