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Sollenserfahrung im absoluten Sein. Philosophische Grundlagen der positiven Rechtswissenschaft in Deutschland im 19. Jahrhundert.
Antragsteller
Dr. Jens Eisfeld
Fachliche Zuordnung
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Geschichte der Philosophie
Wissenschaftsgeschichte
Geschichte der Philosophie
Wissenschaftsgeschichte
Förderung
Förderung von 2015 bis 2021
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 286140445
Das Forschungsvorhaben untersucht den Einfluss der philosophischen Erkenntnistheorie auf die Entstehung einer Wissenschaft des positiven Rechts in Deutschland im 19. Jahrhundert sowie die methodischen Konsequenzen, die sich daraus für die wissenschaftliche Theoriebildung ergeben. Ausgangspunkt der Analyse ist der Wirklichkeitsbegriff des nachkantischen Idealismus, der das Verhältnis von sinnlicher Anschauung und Vernunft im Hinblick auf die Geistes- und Sozialwissenschaften grundlegend und nachhaltig verändert: Trennt Immanuel Kant noch zwischen diesen beiden Komponenten des Erfahrungswissens, vereinigt sie bereits Johann Gottlieb Fichte in einer Theorie apriorischer Gegenstandserzeugung, so dass die empirische Wirklichkeit nunmehr als ein absolutes und damit normativ notwendiges Erfahrungsganzes aufgefasst werden kann. Das Forschungsvorhaben will die Frage beantworten, ob und inwiefern die Vorstellung von einer vernünftigen Erfahrungstotalität die Basis einer sich im 19. Jahrhundert durchsetzenden Wissenschaft des positiven Rechts bildet, die von der epistemischen Verbindlichkeit oder Gültigkeit des positiven Rechts ausgeht und deshalb Rechtserkenntnis nur als Sollenserfahrung zulässt.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen