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Recht als Symmetrie. Ein Beitrag zur Theorie des subjektiven Privatrechts
Antragsteller
Professor Dr. Tim Florstedt
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2015 bis 2016
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 289747566
In der Privatrechtsordnung gibt es scheinbar unzählige Grundsätze und Normen, nach denen Vor- und Nachteile nach symmetrischen Mustern verteilt werden. Eine Grundlagenuntersuchung zu diesen symmetrischen Phänomenen fehlt bislang. Die vorgelegte Arbeit entwickelt allgemeine Aussagen zu Geltung und Inhalten eines übergeordneten Symmetrieprinzips im Zivilrecht. Das Anliegen der Arbeit ist es letztlich nachzuweisen, dass ein Symmetriesatz als genuiner Bestandteil der Rechtsidee selbst zu begreifen ist. In gegenständlicher Hinsicht werden zwei Hauptbereiche des Vermögensrechts unterschieden, um anhand von elementaren und repräsentativen Kernprinzipien und Einzelregeln eine möglichst vollständige Sicht auf Symmetrien im Zivilrecht zu erlangen. In dem ersten Bereich werden die Zuordnungen von Gütern oder Handlungen durch institutionelle Formen (z.B. Eigentum, Vertretung) auf symmetrische Muster hin untersucht (z.B. lucrum et casum sentit dominus, stellvertretendes Handeln wirkt für und gegen den Vertretenen). Ebenfalls betrachtet werden die Durchbrechungen der im BGB streng institutionalisierten Güter- oder Handlungszuordnung, also die seltenen Fälle, in denen Vor- oder Nachteile nicht aufgrund einer Form (z.B. der Eigentumsform), sondern aufgrund ¿materieller¿ Gründe verteilt werden (Paradigma: Schutz des Treugebers). Im zweiten Hauptteil widmet sich das Buch dem Wechsel von Rechtszuständigkeiten an Gütern oder Handlungen. Untersucht wird anhand ausgewählter Vertragstypen und anhand von Regeln der Vertragsabwicklung, ob sich dieselben symmetrierechtlichen Wertungen nachweisen lassen wie in der Güterordnung. In methodischer Hinsicht werden die Symmetrien im geltenden Recht mit systemjuristischen Mitteln untersucht. Die Arbeit zielt nicht auf eine unmittelbare Einsicht in eine fundamentale Geltung eines Symmetriesatzes durch empirische, soziologische Forschung, sondern darauf, das System der bestehenden symmetrischen Wertungszusammenhänge zu erklären und zu beweisen. In theoretischer Hinsicht werden Aussagen zu dem Inhalt subjektiver Rechte getroffen. Im Zivilrecht sind subjektive Rechte die Grundform der privatrechtlichen Zuordnung. Eine Symmetrietheorie, die von zivilrechtlichen Verteilungssätzen für Vor- und Nachteile (bezogen auf Sachen oder Handlungen) handelt, ist deswegen zugleich eine Theorie der privatrechtlichen Befugnis. Die Rechtstheorie ist seit vielen Jahrzehnten bei dem Streit um die Struktur von Recht stehen geblieben und traut sich keine Aussage mehr über den Inhalt des subjektiven Rechts zu. Die innere Harmonie privatrechtlicher Institutionen, die aus miteinander verknüpften privaten Rechten bestehen, lässt sich so nicht, wohl aber symmetrietheoretisch nachvollziehen. Im Innern der subjektivrechtlichen Befugnis hat man sich nicht eine ewige Idee, z.B. von ¿Freiheit¿, sondern einen Endpunkt von symmetrischen Kopplungen vorzustellen.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen