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Netzwerke in der Kartellkontrolle. Ein Dreiländervergleich Deutschland - UK - Ungarn

Fachliche Zuordnung Politikwissenschaft
Förderung Förderung von 2006 bis 2009
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 29980580
 
Die seit dem 1.1. 2004 geltende Kartellverordnung der EU setzt für ihr Funktionieren ein effizientes Netzwerk der nationalen Wettbewerbsämter der Mitgliedstaaten voraus, das auf einer gemeinsamen Wettbewerbskultur basiert. Es ist jedoch noch offen, ob dieses in seiner Konstruktion an sozialwissenschaftlichen Kriterien ausgerichtete Netzwerk angesichts sehr unterschiedlicher wettbewerbspolitischer Traditionen der EU-Länder in der geplanten Form wirksam werden kann und wie es ihm in der Praxis gelingt, wettbewerbsbeeinträchtigende Kartellbildung zu verhindern. Drei deutlich unterscheidbare Wettbewerbstraditionen werden durch die nationalen Wettbewerbsämter in Deutschland (Tradition der rechtlich überprüfbaren Kriterien), im Vereinigten Königreich (Tradition des public interest-Ansatzes) und in Ungarn (wettbewerbspolitischer Neubeginn nach dem Ende des Sozialismus, zuletzt ausgerichtet am acquis communautaire) verkörpert. Die empirische Untersuchung der Kartellkontrollpolitik im Vergleich soll es ermöglichen, die Fragen zu beantworten, ob sich ein gemeinsames wettbewerbspolitisches Leitbild herausbildet und ob es in der Zusammenarbeit der nationalen Wettbewerbsämter gelingt, ein Netzwerk zu entwickeln, das gemessen an den auch von der Kommission implizierten sozialwissenschaftlichen Kriterien funktionsfähig ist.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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