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Popularklagen im Privatrecht - Zugleich ein Beitrag zur Theorie der Verbandsklage

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung in 2006
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 30061322
 
Die Habilitationsschrift „Popularklagen im Privatrecht - Zugleich ein Beitrag zur Theorie der Verbands-klage" betrifft die Frage, wie die im deutschen Recht vorhandenen Phänomene der Popularklage und der Verbandsklage rechtswissenschaftlich einzuordnen sind und wie sie prozessrechtlich behandelt werden sollen. Es geht also um Klagebefugnisse, mit denen nicht individuelle Vermögenspositionen geltend gemacht werden, sondern eine objektive Rechtskontrolle in privatrechtlichen Formen durch-geführt wird. Daher grenzt der Autor die Populär- und Verbandsklage deutlich von der Durchsetzung individueller Rechtspositionen - etwa in Form einer Sammelklage - ab. Popularklagen als objektive Rechtskontrolle waren schon im römischen Recht bekannt und finden sich heute u. a. im Patent- und Markenrecht sowie in der Sonderform der Verbandsklage etwa im Verbraucherschutz- und Wettbe-werbsrecht. Der Autor zeigt die gemeinsamen Strukturprobleme dieser Klageformen auf und führt sie einer neuartigen Lösung auf Basis des geltenden Rechts zu. Dabei geht es insbesondere um die Kla-gebefugnis, um die Wirkung mehrfacher oder zeitlich aufeinanderfolgender Klagen sowie um die Dis-positionsbefugnisse der Parteien in einem Populär- oder Verbandsklageprozess. Außerdem werden rechtspolitische Vorschläge für eine einheitliche Regelung der Kompetenzen objektiver Rechtskon-trolle im Privatrecht gemacht.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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