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Recht und Praxis des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des Vorteilsausgleichs, am Beispiel Kenias, Brasiliens und Deutschlands

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2006 bis 2009
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 30204760
 
Die Konvention für biologische Vielfalt (CBD) weist genetische Ressourcen (GR) einerseits der staatlichen Souveränität zu, eröffnet andererseits aber den Zugang anderer Staaten und sieht einen Vorteilsausgleich (access and benefit sharing - A&BS) vor. Viele der ressourcenreichen Staaten haben den Zugang inzwischen rechtlich geregelt, andere sind noch auf der Suche nach einem stimmigen Konzept. Das geplante Projekt soll am Beispiel der Ressourcenstaaten Kenia und Brasilien sowie des Nutzerstaates Deutschland die Praxis des Zugangs und des Vorteilsausgleichs untersuchen, den jeweils maßgeblichen rechtlichen Rahmen auf nationaler/ gemeinschaftsrechtlicher und internationaler Ebene aufarbeiten und Vorschläge für Verbesserungen von Praxis und Recht entwickeln. Wesentliche Aspekte sind dabei das Ausmaß der administrativen Hürden für Konservierungs-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die Möglichkeiten einer Sicherung der Nutzenteilung und die Verzahnung der Zugangs- und Ausgleichssysteme des Ressourcenstaates mit Anschlussregeln im Nutzerstaat. Das Projekt ist interdisziplinär rechtssoziologisch und juristisch angelegt.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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