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Analyse von "relational contracts" unter besonderer Berücksichtigung von "influence activities" und der Interaktion mit expliziten Verträgen
Antragsteller
Professor Dr. Florian Englmaier
Fachliche Zuordnung
Wirtschaftstheorie
Förderung
Förderung von 2006 bis 2008
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 30841954
Relational contracts sind implizite Vereinbarungen (z.B. zwischen Vorgesetzten und Angestellten) in wiederholten Interaktionen, die dadurch durchgesetzt werden, dass die Vertragspartner sich in künftigen Perioden gegenseitig sanktionieren können. Anders als bei expliziten Vertägen können in relational contracts auch Informationen genutzt werden, die nur von den kontrahierenden Parteien beobachtbar, aber nicht von einer dritten Partei (z.B. einem Gericht) verifizierbar sind. In der Regel wird in der Literatur angenommen, dass ein Vorgesetzter nicht nur objektive (verifizierbare) aber unvollkommene Leistungsmaße nutzen kann, um die Arbeit eines Angestellten zu beurteilen. Deutlich genauer ist ihm dies mit Hilfe von subjektiven Leistungsmaßnahmen möglich, von denen die Entlohnung des Angestellten dann abhängt, die jedoch nicht verifizierbar sind. Dies impliziert, dass der Vorgesetzte diskretionären Spielraum bei der Entlohnung des Arbeitnehmers gewinnt, aber gleichzeitig den Versuchen des Angestellten ausgesetzt wird, ihn für sich einzunehmen. Diese infuence activities verursachen Ineffizienzen. Dieses Phänomen wurde bislang nur in statischen Modellen untersucht. In meinem Projekt wird nun analysiert, welche Implikation die Möglichkeit der Einflussnahme des Angestellten auf den Vorgesetzten für den Einsatz von relational contracts in Firmen hat und inwiefern Organisationsstrukturen innerhalb einer Unternehmung entstehende Probleme mildern können. Ein weiterer wichtiger Teilbereich des Projekts setzt sich mit der Interaktion von impliziten relational contracts und expliziten Anreizverträgen auseinander.
DFG-Verfahren
Forschungsstipendien
Internationaler Bezug
USA
Gastgeber
Professor George P. Baker